Abwasser wird in meisten Kommunen teurer Gesplittet oder nicht

Merzig-Wadern. Im neuen Jahr kommt auf die Bürger im Kreis einiges an zusätzlichen finanziellen Belastungen zu: Krankenkassenbeiträge steigen, die Strompreise werden erhöht, bei der Müllabfuhr steht der Umstieg auf ein neues, mengenabhängiges Gebührensystem bevor

Merzig-Wadern. Im neuen Jahr kommt auf die Bürger im Kreis einiges an zusätzlichen finanziellen Belastungen zu: Krankenkassenbeiträge steigen, die Strompreise werden erhöht, bei der Müllabfuhr steht der Umstieg auf ein neues, mengenabhängiges Gebührensystem bevor. Und auch die Gebühren fürs Abwasser werden mancherorts im Kreis ansteigen - allerdings nicht überall, wie der Vergleich der SZ unter den sieben Kommunen im Kreis zeigt.

So bleiben in Mettlach, Wadern und Weiskirchen die Abwassergebühren unverändert - allerdings hat es dort erst zu Beginn des Jahres 2010 eine Anhebung gegeben. "Wir haben unsere Gebühren zum 1. Januar 2010 angepasst, diese Anpassung war so kalkuliert, dass wir damit zwei Jahre lang hinkommen", erläutert Waderns Bürgermeister Fredi Dewald. In Mettlach wird eine mögliche Erhöhung der Gebühren bei den Haushaltsberatungen im Frühjahr wahrscheinlich ein Thema werden, meint Bernd Neisius, Abteilungsleiter Wirtschaftsbetriebe im Mettlacher Rathaus. Die Gemeinde Weiskirchen hat bei der Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr zum 1. Januar 2010 eine "gewisse Steigerung bereits mit einkalkuliert", so dass dort für 2011 keine weitere Erhöhung notwendig sei, erläutert Bürgermeister Werner Hero.

Nur aufgeschoben

Nur aufgeschoben, aber nahezu unausweichlich ist die Erhöhung der Abwassergebühren in Merzig: Der Stadtrat konnte sich in der Dezember-Sitzung nich dazu durchringen, die eigentlich notwendige saftige Erhöhung der Gebühren um 86 Cent pro Kubikmeter auf dann 4,58 Euro zu beschließen. Diese Erhöhung wäre erforderlich, um das zu erwartende Defizit des städtischen Abwasserbetriebes auszugleichen. In der Kreisstadt diskutieren die politisch Verantwortlichen seit längerem über eine Umstellung des Gebührenmodells. Während SPD, FWG, Grüne für die Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr plädieren, sprechen sich CDU, FDP, Linke für das Modell einer Grundgebühr plus mengenabhängiger Kanalgebühr aus. Im Frühjahr will der Stadtrat eine Entscheidung über das neue Gebührenmodell treffen. Wie es auch gestaltet sein wird, es kann als sicher gelten, dass die Abgabenlast für die Bürger steigen wird.

Erhöhte Aufwendungen

Denn die Kommunen haben alle mit erhöhten Aufwendungen im Abwasserbereich umzugehen: So steigt der Verbandsbeitrag, den jede Gemeinde an den Entsorgungsverband Saar (EVS) zahlen muss, zum 1. Januar um vier Prozent. Der Verbandsbeitrag dient unter anderem zur Finanzierung von Investitions- und Unterhaltskosten für Kläranlagen oder Hauptsammler, die der EVS landesweit gebaut hat und betreibt. Dieser EVS-Beitrag macht zum Beispiel im Falle der Gemeinde Losheim etwa die Hälfte der gemeindlichen Abwassergebühr aus, n erläutert Bürgermeister Lothar Christ. In Losheim waren die Abwassergebühren seit 2008 stabil geblieben, obwohl in diesem Zeitraum der EVS-Verbandsbeitrag jedes Jahr angestiegen ist. Dies war möglich, weil die steigenden Belastungen für die Gemeinde durch positive Ergebnisse der Technischen Werke Losheim (TWL) kompensiert werden konnten. Dies sei nun aber nicht mehr möglich, darum müsse die Gemeinde reagieren und die Abwassergebühren zum 1. Januar erhöhen. Ähnlich begründet Beckingens Bürgermeister Erhard Seger die vom Rat gebilligte Erhöhung der Gebühren. Auch in Perl steigen die Gebühren an. Von den 15 Cent, die pro Kubikmeter ab 1. Januar mehr zu zahlen sind, gehen 11,4 Cent an den EVS, so Kämmerer Winfried Steffes.Merzig-Wadern. Bei den Abwassergebühren gibt es im Kreis eine Art Zwei-Klassen-System: Da sind die Kommunen ohne gesplittete Abwassergebühr. Bei ihnen berechnen sich die Kanalgebühren anhand der Menge an Frischwasser, die jeder Haushalt pro Jahr aus der Wasserleitung zapft. Dabei gehen die Versorgungsbetriebe davon aus, dass diese Frischwasser-Menge auch der Menge an Abwasser entspricht, die jeder in den Kanal einleitet. Merzig, Mettlach, Perl berechnen die Gebühren auf diese Art.

Allerdings erfasst diese Modell nur das Schmutzwasser, das jeder durch seinen eigenen Verbrauch in den Kanal einleitet. Nicht aber das Wasser, das vom Himmel fällt und über die Dachflächen von Wohnhäusern oder Garageneinfahrten in die Kanalisation eingeleitet wird. Um auch dieses Niederschlagswasser zu erfassen, gibt es die gesplittete Abwassergebühr. Getrennt wird zwischen dem Schmutzwasser, das jeder Haushalt produziert, und dem Niederschlagswasser, das bei jedem Grundstück anfällt. Darum betrachtet man bei dem gesplitteten Gebührensystem die Grundstücksgröße eines jeden Haushaltes und die Fläche, die auf diesem Grundstück durch Wohngebäude und anderes versiegelt wird, so dass dort kein Regenwasser im Erdreich versickern kann. Diese versiegelte Fläche ist der Maßstab für die Berechnung der Niederschlagswasser-Gebühr: Je Quadratmeter wird ein bestimmter Gebührensatz erhoben. Dazu kommt die (höhere) Schmutzwassergebühr , für deren Berechnung die entnommene Frischwassermenge als Berechnungsgröße herangezogen wird. Beckingen und Wadern erheben zudem eine monatliche Grundgebühr. e Sonderregelung in Weiskirchen: Hier wird beim Niederschlagswasser unterschieden, ob ein Grundstück an ein Mischsystem oder ein Trennsystem bei der Kanalisation angeschlossen ist. Beim Mischsystem fließen Niederschlagswasser und Schmutzwasser gemeinsam in einen Kanal. Beim Trennsystem gibt es einen eigenen Abfluss fürs Niederschlagswasser. Weiskirchen setzt bei Haushalten mit Trennsystem die Gebühr niedriger an. cbe

Hintergrund

Was bedeuten die ab Januar geltenden Abwasser-Gebührensätze an konkreten Belastungen für die Bürger? Die SZ hat eine Beispielrechnung vorgenommen, ausgehend von einem Drei-Personen-Haushalt mit einem Wasserverbrauch von 33,3 Kubikmetern pro Person und Jahr (ein eher niedrig angesetzter Durchschnittswert), also einem Gesamt-Abwasseraufkommen von 100 Kubikmetern für die dreiköpfige Familie.

Zudem gehen wir für die Modellrechnung (für Berechnung der gesplitteten Gebühr) von einer versiegelten Grundstücksfläche von 130 Quadratmetern aus. Die Abwassergebühren wären für diese Musterfamilie wie folgt (in Klammern die für 2010 errechneten Werte):

Beckingen: 411,20 Euro (389,20 Euro); Losheim: 390,70 Euro (364,70); Merzig: 372,00 Euro (372 Euro); Mettlach: 390,00 Euro (390,00 Euro); Perl: 465,00 Euro (450,00 Euro); Wadern: 420,80 (420,80 Euro); Weiskirchen: 401,50 Euro (401,50 Euro) bei Anschluss an Mischsystem.

Zu bedenken ist, dass sich in Merzig und Mettlach aller Voraussicht nach die Gebührensätze 2011 ändern werden.cbe

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