Abo-Wind erhält den Zuschlag

Mettlach · Die Gemeinde Mettlach wird den weiteren Ausbau der Windenergie auf Gemeindegebiet mit der Wiesbadener Firma Abo-Wind als Partner vorantreiben. Bürgermeister Carsten Wiemann bestätigte auf SZ-Anfrage, dass der Gemeinderat sich vergangene Woche in nichtöffentlicher Sitzung für Abo-Wind als Projekt-Entwickler für die geplante Errichtung von Windkraftanlagen bei Orscholz und Weiten entschieden hat.

Die Gemeinde Mettlach hatte im Rahmen eines so genannten Interessen-Bekundungsverfahrens 31 Projektierungs-Firmen in ganz Deutschland angeschrieben und ihnen die Möglichkeit eingeräumt, ihre Vorschläge zur Erschließung der Windkraft-Standorte auf Gemeindegebiet einzureichen. Von den angeschriebenen Projektierern hätten 21 ein entsprechendes Angebot vorgelegt, sagte Wiemann. Grundlage war dabei nach den Ausführungen des Bürgermeisters, dass die Projektentwickler Konzepte für die vorgesehenen Standorte bei Orscholz (Areal "Östlich Schwarzbruch") und Weiten ("Holscheider Wald" und "Wintersteinchen") vorlegen, die seitens der Gemeinde im Flächennutzungsplan als Windkraft-Konzentrationszonen vorgesehen sind.

Dort besitzt die Gemeinde eigene Grundstücke, weiterhin gehören dem Saarforst-Landesbetrieb dort verschiedene Grundstücke. Die Gemeinde hatte das Interessenbekundungsverfahren gemeinsam mit Saarforst für diese Flächen in Gang gebracht.

Ertragsprognosen Entscheidende Faktoren für die Bewertung der eingereichten Angebote seien dabei nach den Worten des Bürgermeisters die Ertragsprognosen für die jeweiligen Gebiete gewesen, also wie viel Energie sich dort per Windkraft erzeugen lässt. Auch die möglichen Erlöse für die Gemeinde und den Saarforst, zum Beispiel in Form von Pachteinnahmen, die seitens der Betreiber der Windräder gezahlt werden, hätten eine Rolle gespielt.

Der Rat habe mit seinem Beschluss in der jüngsten Sitzung dem Verwaltungschef nun den Auftrag erteilt, die Verhandlungen mit Abo-Wind zum Abschluss zu bringen. "Das wird unser zukünftiger Projektpartner", sagte Wiemann. Zuvor hatte der Bauausschuss die eingereichten Konzepte bewertet und die Verwaltung beauftragt, mit den drei Bestbietenden weitere Verhandlungen zu führen. Die Ergebnisse dieser Verhandlungen seien dem Ausschuss erneut vorgestellt worden, allerdings habe dieser die Entscheidung über den künftigen Partner in Sachen Windkraft ohne Beschlussempfehlung in den Gemeinderat vertagt.

Heute VorstellungAm heutigen Freitag, 23. Mai, wird das von Abo-Wind entwickelte Konzept für die beiden Windkraft-Standorte nun auf einer öffentlichen Informations-Veranstaltung in der Mehrzweckhalle Weiten (Beginn: 18 Uhr) vorgestellt. Wobei die jetzt getroffene Entscheidung für einen Projektpartner noch nichts Definitives über die konkrete Ausgestaltung der Windkraft-Standorte aussagt, betonte Wiemann: "Die Standorte für einzelne Windräder sind in dem Planentwurf des Projektentwicklers eingezeichnet, aber noch nicht verifizert." So würden wichtige grundlegende Untersuchungen hinsichtlich der Eignung der ausgewählten Flächen noch nicht vorliegen.

Unter anderem sei ein avifaunistisches Gutachten zu den Auswirkungen der geplanten Windkraftanlagen auf die Vogelwelt in der Umgebung der Standorte zu erstellen - allein das werde über ein Jahr in Anspruch nehmen. Was die Anzahl der Windräder betrifft, die auf den vorgesehenen Flächen nach den Vorstellungen der Projektplaner gebaut werden sollen, so sagte Wiemann: "Wir sind bei unseren Planungen von einer Gesamtanzahl von acht bis zwölf zusätzlichen Windrädern im Gemeindegebiet ausgegangen." Abo-Wind sei mit seiner Konzeption in diesem Rahmen geblieben. Wiemann: "Es können am Ende auch weniger Anlagen als diese acht bis zwölf herausgekommen, aber nicht mehr." Da sich in den genannten Gebieten auch Grundstücke in privater Hand befinden, strebe die Gemeinde die Bildung eines Flächenpools mit den privaten Landeignern an, damit diese gemeinsam erschlossen werden und es nicht zu konkurrierenden Planungen kommt.

Anders als in anderen Fällen, etwa beim Windpark auf dem Judenkopf bei Britten, liegt im Fall der vorgesehen Windrad-Standorte bei Weiten und Orscholz kein konkretes Bauvorhaben von Investoren vor. Vielmehr möchte die Gemeinde durch die Erstellung eines Bebauungsplanes die grundlegenden Festlegungen zur Ausgestaltung der Windkraft-Standorte vorab fixieren.

Bürgermeister Carsten Wiemann betont: "Von den 52 saarländischen Gemeinden haben rund 30 das Instrument der Flächennutzungsplanung und der damit verbundenen Feinsteuerung der Erschließung von Windkraft-Standorten gewählt." Diese Gemeinden seien bestrebt, bei den Planungen so weit wie möglich Herrin des Verfahrens zu bleiben. In den übrigen Kommunen würden konkrete Windkraft-Projekte allein nach den Vorgaben des Bundes-Immionsschutzgesetzes entschieden. Wer aber, wie Mettlach, den Weg über Flächennutzungs- und Bebauungspläne wähle, der könne viel stärker seine individuellen Vorstellungen zur Ausgestaltung der Windkraft-Flächen einbringen, sagt Wiemann. So sei Mettlach zum einen bestrebt, auf den vorgesehenen Windkraft-Flächen ein größtmögliches Maß an energetischer Ausnutzung zu erzielen. Zudem strebe die Gemeinde als touristisch geprägte Kommune an, die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die geplanten Windparks so gering wie möglich zu halten, betont der Bürgermeister.

Der Gemeinderat hatte in seiner jüngsten Sitzung die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die vier vorgesehenen Windkraft-Areale bei Orscholz und Weiten beschlossen und zugleich eine Veränderungssperre für die jeweiligen Flächen mitbeschlossen. Damit soll verhindert werden, dass auf Grundstücken, die innerhalb der genannten Gebiete liegen, Veränderungen vorgenommen werden, die zum Beispiel zu einer Wertsteigerung der Grundstücke führen könnten. Auch verschiedene bauliche Veränderungen sind dort nun nach Darstellung der Gemeinde nicht mehr zulässig. Schon seit längerem läuft das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes.

Damit sollen die betreffenden Gebiete bei Orscholz und Weiten als Windkraft-Konzentrationszonen ausgewiesen werden. Damit ist gleichzeitig der Bau von Windrädern auf anderen als diesen Flächen im gesamten Gemeindegebiet ausgeschlossen.

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