Anmeldepflicht Schonfrist für Prostituierte läuft morgen ab

Saarbrücken · Verstöße gegen die seit Jahresbeginn geltende Anmeldepflicht für Prostituierte sollen ab 1. September mit Geldstrafen geahndet werden.

 Von den rund 1000 Prostituierten, die nach Schätzungen der Polizei im Saarland tätig sind, hat sich bislang nur etwa ein Drittel wie vorgeschrieben angemeldet.

Von den rund 1000 Prostituierten, die nach Schätzungen der Polizei im Saarland tätig sind, hat sich bislang nur etwa ein Drittel wie vorgeschrieben angemeldet.

Foto: picture alliance / imageBROKER/dpa Picture-Alliance / scully

Für Lola ist die Sache klar. Viele Frauen würden trotz der Anmeldepflicht auch weiterhin schwarz arbeiten. „Die wollen keine Steuern zahlen“, sagt die 39-jährige Prostituierte aus Saarbrücken der SZ. Tatsächlich kommt die seit Jahresbeginn gesetzlich vorgeschriebene Anmeldung von Prostituierten im Saarland auch weiterhin nur schleppend voran. Bis einschließlich Juli hätten sich nur 365 Prostituierte im Saarland angemeldet, wie es jetzt auf Anfrage von Abgeordneten im Ausschuss für Gesundheit und Soziales im Landtag hieß. Die Polizei schätzt, dass es im Saarland rund 1000 Prostituierte gibt. Damit hätten sich bislang nur rund ein Drittel von ihnen angemeldet. Von den rund 200 Bordellen im Land haben sich 65 bis Ende Juli angemeldet, wie der Regionalverband unserer Zeitung bestätigte. Das wäre ebenfalls gut ein Drittel aller Prostitutionsbetriebe. Rund die Hälfte der bisher registrierten Prostituierten sollen aus Rumänien stammen, etwa zehn Prozent aus Deutschland. Bei Kontrollen von Prostituierten seien Verstöße gegen die Anmeldepflicht bislang nur verwarnt worden, teilte das Sozialministerium auf Nachfrage mit. Zudem seien auch drei Verstöße gegen die sogenannte Kondompflicht festgestellt worden. Demnach waren in den betroffenen Etablissements unter anderem keine entsprechenden Automaten aufgestellt.

Laut Gesetz droht Prostituierten bei Verstößen gegen die Anmeldepflicht ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro. Bislang war den Betroffenen im Saarland ebenso wie in anderen Bundesländern jedoch eine Schonfrist für die Anmeldung eingeräumt worden. Nun teilt das Sozialministerium in Saarbrücken mit: Ab morgen, 1. September, werde bei wiederholten Verstößen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, das „zu einem Bußgeld von mindestens 250 Euro“ führe. Das entspreche der Höhe des Bußgeldes bei Verstößen gegen die Sperrbezirksverordnung in Saarbrücken, teilte das Sozialministerium mit.

Das Gesetz, um das die große Koalition in Berlin jahrelang gerungen hatte, soll unter anderem den Menschenhandel verhindern. Manche Betroffene äußern jedoch Zweifel, ob dies mit dem Gesetz gelinge. Die Prostituierte Lola etwa kritisiert, dass der Regionalverband Saarbrücken, der für das Anmeldeverfahren im gesamten Saarland zuständig ist, nur fünf Mitarbeiter eingestellt habe, „um die Gesundheitsberatung und Anmeldung von über 1000 Prostituierten und hunderten Bordellen abzuwickeln“. Die Zahl bestätigt der Regionalverband. Für die Gesundheitsberatungen seinen eine Sozialarbeiterin in Vollzeit und eine in Teilzeit zuständig. Für das Anmeldeverfahren seien zwei weitere Mitarbeiter (Vollzeit) zuständig. Und dann noch einer für die Erlaubnisverfahren der Bordelle. Auch die Saar-Linke kritisiert das Gesetz. Es biete nicht Schutz, sondern treibe die Prostituierten in die Illegalität, so der Linken-Landtagsabgeordnete Dennis Lander.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort