Ab 2014 gibt es Windel-Zuschuss

Mettlach · Ab dem Kalenderjahr 2013 wird es in der Gemeinde Mettlach einen Windelzuschuss für Kleinkinder und an Inkontinenz erkrankte Leute geben. Darauf einigte sich einstimmig der Mettlacher Gemeinderat.

 Vermehrter Windel-Abfall wird bezuschusst. Foto: owa

Vermehrter Windel-Abfall wird bezuschusst. Foto: owa

Mettlach. Ein sogenannter Windelzuschuss wird künftig Familien mit Kleinkindern und an Inkontinenz erkrankten Personen gewährt werden. Das hat der Mettlacher Gemeinderat beschlossen. "Zum Ausgleich finanzieller Nachteile infolge der bevorstehenden Umstellung der Abfallversorgung auf das Verwiegesystem", hieß es in der Sitzungsvorlage.

Die Verwaltung setzte eine maximale Zuwendung in Höhe von 25 Euro pro Person und Jahr fest. "Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistungen der Gemeinde, die grundsätzlich keinen Rechtsanspruch begründen", stellte Mettlachs Bürgermeister Carsten Wiemann klar. Antragsberechtigt seien Erziehungsberechtigte und an Inkontinenz erkrankte Personen sowie deren Angehörige und Betreuer mit entsprechender Vertretungsvollmacht. "Der Antrag kann nur rückwirkend für das abgelaufene Kalenderjahr gestellt werden und ist bis spätestens dem 30. Juni des Folgejahres einzureichen", sagte Wiemann. Wer die Zuwendung haben will, muss einen Nachweis erbringen. Deshalb müssen an Inkontinenz erkrankte Personen ein aktuelles, aussagekräftiges Attest, das die dauerhafte Krankheit bestätigt, ihrem Antrag beifügen. "Bei Kleinkindern werden die Voraussetzungen anhand der Geburtsurkunde oder, mit Zustimmung des Antragstellers, anhand der Meldeunterlagen der Gemeinde festgestellt", sagte Wiemann.

Zur Finanzierung des Zuschusses sei durch den Gemeinderat im Doppelhaushalt 2012/2013 bereits ein Betrag in Höhe von 20 000 bereitgestellt worden, bestätigte er. Der Zuschuss werde frühestens ab Januar 2014 für das Kalenderjahr 2013 gewährt. "Der Förderzeitraum für die Vergabe des Windelzuschusses an Kleinkinder soll aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung, unabhängig vom konkreten Geburtsdatum, auf das Kalenderjahr abgestellt werden", hieß es. Damit erstrecke sich die Leistung bei Kleinkindern auf vier Jahre.

Auf einen Blick

Gefördert werden ausschließlich Privathaushalte mit Kleinkindern unter drei Jahren beziehungsweise an Inkontinenz erkrankte Personen. Der Zuschuss wird pro Betroffenen gewährt, der seinen ersten Wohnsitz in Mettlach hat und im Privathaushalt gemeldet ist.

Nicht gefördert werden: Personen, die in Pflegeeinrichtungen oder ähnlichen Versorgungsstrukturen leben, Personen, die Grundsicherungsleistungen oder Sozialhilfe erhalten und Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. owa

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