Inklusion 700 Seiten Kritik an Praxis der Inklusion

St Ingbert · In seinem Ruhestand hat Ex-Bildungsstaatssekretär Hansgünter Lang eine umfassende Doktorarbeit über die Inklusion im Saarland geschrieben. Bei der Umsetzung sieht er gravierende Probleme.

 Eine Förderschullehrerin betreut eine Schülerin, die das Down-Syndrom hat. In Inklusionsklassen werden behinderte und nicht-behinderte Kinder gemeinsam unterrichtet. Foto: dpa/Berg

Eine Förderschullehrerin betreut eine Schülerin, die das Down-Syndrom hat. In Inklusionsklassen werden behinderte und nicht-behinderte Kinder gemeinsam unterrichtet. Foto: dpa/Berg

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Die Inklusion, also der gemeinsame Unterricht von behinderten und nicht-behinderten Kindern, sei im Saarland "hochgradig defizitär". Von einer "pädagogisch verantwortbaren inklusiven Unterrichtung" könne aufs Ganze gesehen nicht gesprochen werden. Zu diesem Ergebnis kommt der Jurist Hansgünter Lang in seiner Doktorarbeit über das Bildungsangebot für Behinderte im Saarland, in der er die rechtlichen Vorgaben mit der schulischen Praxis abgleicht. Lang arbeitete seit 1971 im Bildungsministerium, war zunächst persönlicher Referent des damaligen Kultusministers Werner Scherer (CDU), von 1975 bis 1999 Leiter des Schulrechtsreferats und von 1999 bis 2004 Staatssekretär unter Bildungsminister Jürgen Schreier (CDU). In seiner Analyse schont er allerdings auch die CDU nicht.

Die notwendigen Voraussetzungen für die Inklusion seien nicht geschaffen worden, kritisiert Lang in seiner 696 Seiten umfassenden Dissertation, die von Christoph Gröpl, Staatsrechtsprofessor an der Saar-Uni, betreut wurde. "Die Erziehungswissenschaft ist einhellig der Auffassung, dass bei lernbehinderten, geistigbehinderten und verhaltensauffälligen Schülern - und das sind über 90 Prozent der Schüler, um die es hier geht - durchgehend zwei Pädagogen in der Regelklasse unterrichten müssen", sagt Lang. Denn die Kultusministerkonferenz schreibe vor, dass für behinderte Schüler eine individuelle und damit höchst zeitintensive Förderung notwendig sei und zwar "an jedem Unterrichtstag und Stunde für Stunde". Doch die Politik richte sich nicht danach. Eine durchgreifende Besserung erwartet Lang angesichts der Haushaltsnotlage des Saarlandes und anderer politischer Prioritäten nicht.

Gerade einmal 1,67 Stunden pro Woche mit einem Förderlehrer habe es im Schuljahr 2012/13 für einen behinderten Schüler gegeben. "Die Politik spricht permanent von der Bedeutung der individuellen Förderung eines jeden Schülers. Doch den Schülern, die diese Förderung am dringendsten bräuchten, nämlich die mit Behinderung, wird diese vorenthalten", sagt Lang. Förderschullehrer würden, anstatt zu unterrichten, oft hauptsächlich zur Beratung der Regelschullehrer oder zu Schreibarbeiten etwa für Gutachten eingesetzt. "Der Regelschullehrer ist die meiste Zeit auf sich gestellt und damit systematisch überfordert", sagt Lang.

Es gebe im Saarland keine rechtliche Vorgabe, die festlege, welche personelle Ausstattung für die Inklusion als pädagogisch notwendig erachtet werde. Diese sei auch nicht erwünscht. "Man hat Angst vor einer Diskussion über die die höchst unzulänglichen personellen Rahmenbedingungen integrativer Unterrichtung und die dadurch programmierten pädagogisch-qualitativen Defizite", meint Lang.

Es sei irreführend, von Inklusion als etwas Neuem zu sprechen. Der Begriff bedeute dasselbe wie Integration, nämlich vor allem den zieldifferenten, also vom Niveau her angepassten, Unterricht von behinderten Schülern an Regelschulen. "Das war bereits 1986 mit der Einführung des integrativen Unterrichts erklärtes Ziel", sagt der Jurist. Fatal sei es gewesen, dass der damalige Kultusminister Diether Breitenbach (SPD) erklärt habe, die schulische Integration solle kostenneutral erfolgen. Dies bedeute, so der Minister damals, dass nicht jedem Antrag auf Integration entsprochen werden könne. Doch tatsächlich seien in der Folge die Fallzahlen von Jahr zu Jahr massiv nach oben getrieben worden. "Ob die Integration ein Erfolg ist, wurde an den Fallzahlen abgelesen, die Frage nach der pädagogischen Qualität und Wirksamkeit wurde nicht gestellt", sagt Lang.

Der Jurist will den integrativen Unterricht nicht infrage stellen. "Es ist eine mögliche Form, wenn sie in pädagogisch verantwortbarer Weise praktiziert wird und gleichzeitig eine echte Wahlfreiheit in Form von Förderschulen besteht", sagt Lang. Der Staat sei durch das Grundgesetz dazu verpflichtet, verschiedene Bildungswege anzubieten - dies gelte auch für behinderte Schüler. Diese Pflicht werde auch nicht durch die seit dem März 2009 in Deutschland geltende UN-Behindertenrechtskonvention außer Kraft gesetzt. "Die UN-Behindertenkonvention enthält keine Aussagen zur Gliederung des Schulwesens und auch kein Verbot von Förderschulen", stellt Lang klar und widerspricht somit Aussagen von Förderschul-Gegnern, die behaupten, die Konvention lehne Doppelstrukturen ab. "Ein solches Verbot wäre, da die UN-Behindertenrechtskonvention nur den Rang eines einfachen Gesetzes hat, mit dem Grundgesetz nicht vereinbar." Förderschulen müssten parallel zum integrativen Unterricht weiter bestehen, da es auch die Entscheidung jedes Menschen mit Behinderung sei, in welcher Weise und in welchem Umfang er inkludiert sein möchte.

Doch die Wahlfreiheit sieht Lang im Saarland bedroht. "Förderschulen werden systematisch ausgetrocknet", sagt der Jurist. Habe es 1985 noch 27 Förderschulen mit Schwerpunkt Lernbehinderung gegeben, seien es heute nur noch 15, weitere Schließungen drohten. Mit ein Grund dafür sei die 2014 verabschiedete Inklusionsnovelle, die festlegt, dass alle Kinder grundsätzlich Regelschulen besuchen, es sei denn, die Eltern beantragen einen Förderschulbesuch und die Schulaufsicht stimmt zu. "Viele Eltern sind beeindruckt von den Versprechungen, die man ihnen und ihren Kindern bei Unterrichtung an Regelschulen macht. Aber über die tatsächlichen Verhältnisse und Zustände der Inklusion sind sie offenbar nicht in vollem Umfang unterrichtet", sagt Lang. Er befürchtet, dass durch die sinkende Zahl der Förderschulen die verbleibenden Schulen für viele Schüler nicht mehr in zumutbarer Entfernung erreichbar sind. "Die Inklusion behinderter Kinder wird instrumentalisiert, um das politische Ziel nach ‚einer Schule für alle‘ durchzusetzen", glaubt Lang.

Hansgünter Lang: Das Bildungsangebot für Behinderte. Verfassungsrechtliche Anforderungen an das System der sonderpädagogischen Förderung. Eine Untersuchung auf der Grundlage der rechtlichen Regelungen und der schulischen Praxis im Saarland. 696 Seiten, ISBN 3428150724, 119,90 Euro.

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