47-Jähriger befriedigt sich in Telefonzelle: Sieben Monate Haft

Saarbrücken/Weiskirchen. Das Landgericht hat gestern die Berufung eines 47-jährigen Angeklagten verworfen. Weil er sich in einer Telefonzelle im saarländischen Weiskirchen in aller Öffentlichkeit selbst befriedigte, ist er in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden. Mit der Berufung erhoffte er eine mildere Bestrafung, insbesondere eine Bewährungsfrist

Saarbrücken/Weiskirchen. Das Landgericht hat gestern die Berufung eines 47-jährigen Angeklagten verworfen. Weil er sich in einer Telefonzelle im saarländischen Weiskirchen in aller Öffentlichkeit selbst befriedigte, ist er in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden. Mit der Berufung erhoffte er eine mildere Bestrafung, insbesondere eine Bewährungsfrist. Sie wurde ihm wegen verschiedener Vorstrafen versagt. Aber auch die Staatsanwaltschaft hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt, sie zielte auf eine strengere Bestrafung. Zehn Zeugen waren zum gestrigen Prozess geladen und erschienen, nur der Angeklagte nicht. Bereits ein früherer Verhandlungstermin war geplatzt, weil er unentschuldigt fehlte. Gestern rief ein anonymer "guter Freund" zehn Minuten vor Verhandlungsbeginn im Gericht an und teilte mit, dass der Angeklagte erst am vergangenen Freitag aus dem Krankenhaus entlassen wurde und immer noch verhandlungsunfähig sei. Dieses Spiel machte das Gericht nicht mit. Der Oberstaatsanwalt zog seine Berufung zurück und machte damit den Weg frei, ohne den Angeklagten zu verhandeln und seine Berufung zu verwerfen. jht

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