46-Jähriger wegen Mordes zu lebenslang verurteilt

Trier. Für den Mord an seiner Ex-Freundin hat das Landgericht Trier am Freitag einen 46-Jährigen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Laut der Anklageschrift hatte der 46-Jährige seine frühere Lebensgefährtin im Juni 2009 im Schlaf mit einem Kopfkissen bis zu einem "tief komatösen Zustand" erstickt

Trier. Für den Mord an seiner Ex-Freundin hat das Landgericht Trier am Freitag einen 46-Jährigen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Laut der Anklageschrift hatte der 46-Jährige seine frühere Lebensgefährtin im Juni 2009 im Schlaf mit einem Kopfkissen bis zu einem "tief komatösen Zustand" erstickt. Danach schlitzte er der 40-Jährigen mit einem Fleischermesser die linke Halsseite auf und brachte sie in den Keller. In einer Duschwanne schnitt er auch die andere Seite auf. Der Mann schwieg nach Angaben des Gerichts zum Tatvorwurf. Motiv für die Tat soll die Aufforderung der Ex-Freundin gewesen sein, die gemeinsamen vier Wände zu verlassen. Der gelernte Kellner hatte auch nach dem Ende der Beziehung 2007 weiter mit dem Opfer in einem Zweifamilienhaus gelebt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. dpa

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