Vortäuschen von Straftaten 438 Menschen erfanden Straftat

Saarbrücken · 438 Menschen sind im Saarland seit 2009 wegen des Vortäuschens einer Straftat oder wegen einer falschen Verdächtigung verurteilt worden. Das berichtet der SR unter Berufung auf das Justizministerium.

Demnach wurden in 383 Fällen Geldstrafen verhängt, in 55 Fällen Freiheitsstrafen. 37 davon wurden zur Bewährung ausgesetzt. Fünf Personen mussten länger als ein Jahr ins Gefängnis. Das Vortäuschen einer Straftat kann mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden, eine falsche Verdächtigung mit bis zu zehn Jahren Haft. Vor kurzem hatte eine 20-Jährige mutmaßlich einen sexuellen Übergriff von Syrern in Dillingen erfunden (die SZ berichtete).

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