Strafprozess nach Brand in Wohnhaus Feuer in Ensdorf: 43-Jähriger angeklagt

Saarbrücken · Wegen Brandstiftung mit Todesfolge muss sich ein 43 Jahre alter Saarländer vor dem Landgericht verantworten.

 (Symbolbild)

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Foto: dpa/Peter Steffen

Er soll laut Anklage am Abend des 11. Februar 2018 in die Wohnung eines Nachbarn im gleichen Mehrparteienhaus in Ensdorf eingebrochen sein, als der Mann auf der Arbeit war, und Elektrogeräte gestohlen haben. Danach habe er Feuer gelegt, um Spuren zu verwischen und das Gebäude verlassen.

Die Flammen verwüsteten das aufgebrochene Appartement im Hochparterre. Dabei entwickelte sich starker Rauch, der durch die geborstenen Fenster zuerst nach außen quoll. Eine Etage höher zog der Qualm durch die geöffneten Fenster in das Appartement eines Mitbewohners (71). Er erlitt eine tödliche Rauchvergiftung. Eine weitere Nachbarin (32) wurde verletzt.

Der Angeklagte äußerte sich bislang nicht zu den Vorwürfen. Er wohnte seit Ende 2016 in dem Haus mit elf Ein-Zimmer-Appartements. Zuvor hatte er eine mehrjährige Haftstrafe wegen versuchten Mordes bei einem Überfall zur Beschaffung von Geld für Drogen verbüßt. Ende Februar sollte der 43-Jährige seine Wohnung verlassen, der Vermieter hatte ihm wegen Verstößen gegen die Hausordnung gekündigt. Unversehrte Elektrogeräte aus dem abgebrannten Appartement im Hochparterre hatten die Ermittler auf die Spur des Angeklagten geführt. In seinem Umfeld waren eine Playstation, ein Laptop und ferngesteuerte Modelle eines Hubschraubers, eines Autos sowie eines Quadrocopters entdeckt worden. Er konnte deren Herkunft nicht erklären und kam daraufhin in Untersuchungshaft. Eine Verurteilung wegen eines Eigentumsdeliktes scheint relativ wahrscheinlich zu sein.

Ob der Angeklagte außerdem wegen eines Tötungsdeliktes verurteilt werden wird, das ist die entscheidende Frage des bis in den September hinein terminierten Prozesses. Der Verteidiger sieht seinen Mandanten nicht in der Verantwortung für das Feuer. Er schließt einen technischen Defekt als Ursache für den Brand nicht aus. Im Laufe des Prozesses sollen nun mehrere Zeugen und Gutachter gehört werden. Falls der Angeklagte am Ende wegen Brandstiftung mit Todesfolge verurteilt werden sollte, drohen ihm zwischen zehn Jahren und lebenslanger Haft.

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