35-Jähriger wegen bewaffnetem Drogenhandel verurteilt

Saarbrücken. Wenn ein Drogenhändler bei seinen Geschäften bewaffnet ist, erhöht sich die Strafe beträchtlich. Diese Erfahrung machte gestern ein 35-jähriger Saarländer. Das Landgericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren. Gleichzeitig wurde seine Unterbringung in der geschlossenen psychiatrischen Klinik in Merzig zur Drogentherapie angeordnet

Saarbrücken. Wenn ein Drogenhändler bei seinen Geschäften bewaffnet ist, erhöht sich die Strafe beträchtlich. Diese Erfahrung machte gestern ein 35-jähriger Saarländer. Das Landgericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren. Gleichzeitig wurde seine Unterbringung in der geschlossenen psychiatrischen Klinik in Merzig zur Drogentherapie angeordnet. Sein Führerschein wurde ihm entzogen. Der Mann gehörte einem Motorradclub an, war in der Rocker- und Kradfahrerszene aktiv und zeitweise Vizepräsident eines Verbandes. Die Polizei ging davon aus, dass er seine Clubkameraden mit Drogen belieferte. Sieben Kilogramm Amphetamin soll er laut Anklage in seiner Wohnung zum Weiterverkauf vorrätig gehabt haben.Im Sommer 2011 wurde er ohne Führerschein, aber unter Drogeneinfluss fahrend erwischt. Durch Zufall stieß er sechs Wochen später an einer Tankstelle auf dieselben Beamten. Diese fanden verschiedene Drogen und eine geladene Pistole samt Magazin sowie einen Totschläger im Auto. Von der Uniklinik wurde der Angeklagte gerichtspsychiatrisch begutachtet. Er sei weder körperlich noch seelisch krank, aber drogenabhängig. Die Erfolgsaussichten einer Therapie seien begrenzt, Probleme liegen an mangelnder Ernsthaftigkeit und Dominanzstreben. Doch es soll ihm eine neue Chance geboten werden, sagte der Gutachter Professor Wolfgang Retz. Das Urteil kam nach einer Verständigung zu Stande: Ohne das Geständnis hätte die Strafe bei sieben Jahren gelegen, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. jht

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