30 Geistliche sollen im Bistum Speyer Kinder missbraucht haben

Speyer. Rund 30 Geistliche sollen im Bistum Speyer seit 1945 Minderjährige sexuell missbraucht oder belästigt haben. Dem bisherigen Ombudsmann Rüdiger Weidhaas seien zehn Beschuldigte genannt worden, teilte die Diözese am Freitag mit. Zusätzlich hätten sich bei der Auswertung von mehr als 1000 Personalakten Hinweise auf bis zu 20 weitere verdächtige Priester und Ordensleute ergeben

Speyer. Rund 30 Geistliche sollen im Bistum Speyer seit 1945 Minderjährige sexuell missbraucht oder belästigt haben. Dem bisherigen Ombudsmann Rüdiger Weidhaas seien zehn Beschuldigte genannt worden, teilte die Diözese am Freitag mit. Zusätzlich hätten sich bei der Auswertung von mehr als 1000 Personalakten Hinweise auf bis zu 20 weitere verdächtige Priester und Ordensleute ergeben. Viele der Taten hätten sich bereits Ende der 40er oder in den 50er Jahre ereignet, berichtete Generalvikar Franz Jung. Größtenteils seien die Beschuldigten schon gestorben. Zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sei es in 13 Fällen gekommen. "Sieben davon wurden eingestellt, ein Fall läuft derzeit noch. Zweimal wurden Geldstrafen verhängt, einmal eine Gefängnisstrafe, zweimal erfolgte eine Einweisung in eine Heil- und Pflegeanstalt", erklärte Jung. Teilweise habe es auch innerkirchliche Disziplinarmaßnahmen wie Versetzungen in den Ruhestand gegeben.Das Bistum Speyer zieht nun Konsequenzen aus den verschärften Leitlinien der Bischofskonferenz: Es gibt das seit März praktizierte Ombudsmann-Modell auf und setzt wieder eine Ansprechperson für Verdachtsfälle auf sexuellen Missbrauch an Minderjährigen ein. Wie Jung bekannt gab, wird Franz Leidecker, Leitender Kriminaldirektor in Ludwigshafen, diese Aufgabe übernehmen. Er löst Rechtsanwalt Rüdiger Weidhaas ab, der seit März als Ombudsmann fungierte. "Das Ombudsmann-Modell sei mit den Vorgaben der Leitlinien nicht vereinbar", erklärte Jung. So garantiere es die anwaltschaftliche Verschwiegenheit, während nach den neuen Leitlinien in jedem Fall der Bischof informiert werden müsse. Außerdem müsse jetzt immer - sofern Anhaltspunkte für einen Missbrauchsverdacht vorliegen - die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden. Diese Pflicht entfällt nur dann, wenn dies dem Wunsch des Opfers entspricht und schriftlich dokumentiert wird. dpa/pnKontakt: Franz Leidecker, Telefon (01 79) 5 33 65 93.

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