30-Euro-Gebühr vergrätzt Hauseigentümer

Fischbach. Wolfgang Fecht aus Fischbach ist verärgert. Wie viele andere Fischbacher, so hat auch er ein Schreiben vom Abwasserwerk der Gemeinde bekommen. Darin wird er aufgefordert, seine Hausklärgrube bis 31. Juli 2011 mit dem Abwasserkanal kurzzuschließen. Und sobald das geschehen ist, soll er mit einem von der Gemeinde beauftragten Ingenieurbüro einen Termin zur Abnahme vereinbaren

Fischbach. Wolfgang Fecht aus Fischbach ist verärgert. Wie viele andere Fischbacher, so hat auch er ein Schreiben vom Abwasserwerk der Gemeinde bekommen. Darin wird er aufgefordert, seine Hausklärgrube bis 31. Juli 2011 mit dem Abwasserkanal kurzzuschließen. Und sobald das geschehen ist, soll er mit einem von der Gemeinde beauftragten Ingenieurbüro einen Termin zur Abnahme vereinbaren.

Dafür soll Fecht, wie auch alle anderen Leute, die eine Hausklärgrube haben, eine Verwaltungsgebühr von 30,70 Euro zahlen. Das kann der Mann nicht nachvollziehen. "Wieso soll ich dafür, dass ich nur ein Stück Plastikrohr einsetze, eine Gebühr bezahlen?", fragt er. Falls er bei der Aktion etwas falsch mache, dann habe er das Problem und nicht die Gemeinde. Die Quierschieder Freien Wähler haben sich des Themas angenommen. Sie verweisen auf die Stadt Sulzbach. Auch hier, so Pressesprecher Gernot Abrahams, müssten Hauseigentümer ihre Klärgruben kurzschließen. Allerdings überprüfe das der Entwässerungsbetrieb und verlange auch keine Gebühr. Mit einer einfachen Erklärung könnten die Sulzbacher dem Entwässerungsbetrieb bestätigen, dass sie ihre Hausklärgruben abgeklemmt haben. "Sind die Bürger von Fischbach-Camphausen denn nicht so vertrauenswürdig und müssen von einem Ingenieurbüro überprüft werden?", fragt Abrahams. Er will überdies wissen, warum die Überprüfung nicht vom Abwasserwerk oder einem anderen Beschäftigten der Gemeinde erfolgen kann.

Nach Angaben von Wolfgang Kahlenbach, Leiter des Abwasserwerks, entspricht die Gebühr der geltenden Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde. Und: "Es ist kein Misstrauen gegenüber den Anschlussnehmern. Die Gemeinde erfüllt lediglich ihre Pflicht gegenüber dem Bürger und sorgt auch dafür, dass die umwelt- und naturschutzrechtlichen Auflagen im Zusammenhang mit einer ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung überprüft werden." In der Abnahmebescheinigung sieht Kallenbach einen Vorteil für beide Seiten. So hätten die Eigentümer bei der Veräußerung ihres Hauses einen Nachweis, dass die Kanalisationsarbeiten auf dem Grundstück vom Abwasserwerk der Gemeinde genehmigt und abgenommen worden sind. Im Übrigen hätten in den vergangenen Jahren alle Hausbesitzer in Quierschied und Göttelborn beim Abklemmen ihrer Hausklärgruben diese Gebühr bezahlt.

Die Freie Wähler haben jetzt den Antrag gestellt, die Gebühr zu erlassen. Nach Angaben von Bürgermeisterin Karin Lawall soll das Thema in der nächsten Sitzung des Werksausschusses beraten werden.

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