28-Jähriger soll Mutter der Ex-Freundin getötet haben

Saarbrücken. Heimtückischen Mord und vorsätzliche Körperverletzung wirft die Staatsanwaltschaft einem 28-Jährigen aus Saarbrücken vor. Der Mann soll in der Nacht zum 5. November 2010 im Sulzbacher Stadtteil Hühnerfeld die Mutter seiner früheren Freundin brutal ermordet haben

 Der Angeklagte mit seinem Anwalt Michael Rehberger. Foto: bub

Der Angeklagte mit seinem Anwalt Michael Rehberger. Foto: bub

Saarbrücken. Heimtückischen Mord und vorsätzliche Körperverletzung wirft die Staatsanwaltschaft einem 28-Jährigen aus Saarbrücken vor. Der Mann soll in der Nacht zum 5. November 2010 im Sulzbacher Stadtteil Hühnerfeld die Mutter seiner früheren Freundin brutal ermordet haben. Dazu soll er in der Tatnacht ein Kellerfenster des Anwesens in Hühnerfeld aufgebrochen haben, um sich Zugang zu der Wohnung zu verschaffen. Zwei Stunden soll er dort gewartet haben, bis er sich schließlich eine Wollmütze mit Sehschlitzen über das Gesicht zog und sich ins Schlafzimmer der Mutter schlich. Er soll die Schlafende mit einem Band stranguliert und mit den Händen gewürgt haben, bis kein Widerstand mehr spürbar war. Durch die Geräusche geweckt kam die Tochter hinzu und versuchte den 28-Jährigen von seinem Tun abzuhalten, dazu soll sie ihm sogar mit einer Suppenkelle zugesetzt haben. Der 28-Jährige drohte daraufhin auch ihr Gewalt an und misshandelte sie mit Schlägen schwer. Dann schleifte er den Körper der Mutter in die Küche. "Du hast unser Leben kaputt gemacht", soll er gerufen haben. Mit Schuhen soll er auf den Kopf der Frau getreten und mit einem Schraubenzieher auf sie eingestochen haben. Er habe erst aufgehört, als die Frau tot war, so die Anklage - und geht von einer besonderen Schwere der Schuld aus.Es heißt, der Angeklagte habe die Mutter für das Scheitern der Beziehung zu seiner Freundin verantwortlich gemacht. Doch die Frau hat sich von ihm getrennt, weil er sie vier Jahre lang bestohlen, geschlagen und getreten haben soll.

Vor Gericht will der Angeklagte von seinem Schweigerecht Gebrauch machen. Doch aus den Beweisanträgen des Verteidigers ergibt sich, dass der Angeklagte zumindest etwas mit dem Tod der Mutter zu tun hatte: Kleidungsstücke, die er in der Tatnacht getragen hat, sollen auf Rückstände von Pfefferspray untersucht werden. Denn die Mutter habe sich damit gewehrt. Es sei zu einer Rangelei gekommen, er sei angegriffen worden und habe sich gewehrt. Im Laufe dieser Auseinandersetzung habe er die Frau gewürgt. Die Kordel, mit der die Frau stranguliert wurde, soll nach dem Antrag der Verteidigung auf DNA-Spuren vom Opfer untersucht werden. Sollten keine Anhaftungen vorliegen, sei der Vorwurf der Strangulierung nicht haltbar. Der Prozess wird am 23. Mai fortgesetzt. jht

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort