20 Euro für den Biotonnen-Abschied

Dudweiler. Hilda Jakobs aus Dudweiler ist empört. Ihre grüne Biotonne hat sie kürzlich abgemeldet. Und dafür hat ihr der städtische ZKE (Zentraler Kommunaler Entsorgungsbetrieb) 20 Euro in Rechnung gestellt. Hilda Jakobs ist damit ganz und gar nicht einverstanden

Dudweiler. Hilda Jakobs aus Dudweiler ist empört. Ihre grüne Biotonne hat sie kürzlich abgemeldet. Und dafür hat ihr der städtische ZKE (Zentraler Kommunaler Entsorgungsbetrieb) 20 Euro in Rechnung gestellt. Hilda Jakobs ist damit ganz und gar nicht einverstanden. Diese Gebühr, sagt die Frau aus Dudweiler, stehe doch in keinem Verhältnis zu dem, was monatlich für die Entleerung zu entrichten gewesen sei: 3,74 Euro für die 120-Liter-Tonne. Nachfrage beim ZKE. Dort gibt die Diplom-Verwaltungswirtin Judith Pirrot Auskunft: Für die Rücknahme eines Bioabfallgefäßes, erklärt sie, würden seit 2001 Verwaltungsgebühren nach der städtischen Abfallgebührensatzung anfallen: "Diese betragen zurzeit 20 Euro und sind seit Jahren nicht erhöht worden." Die Erhebung von Verwaltungsgebühren richte sich nach den Regelungen des Kommunalen Abgabengesetzes. Für eine "konkretisierbare und individuell zurechenbare Verwaltungsleistung wird eine Gebühr zur Deckung der hierdurch entstehenden Kosten erhoben". Dies bedeute, dass die für die Rücknahme der Tonne entstandenen Kosten nicht über die Abfallgebühren allen Gebührenzahlern in Rechnung gestellt werden, sondern nur demjenigen, der die Kosten durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung verursacht habe.

Judith Pirrot: "Bei Rücknahme einer Mülltonne entstehen Kosten für das Hinfahren mit dem Lkw, das Einladen der Tonne, den Rücktransport zum ZKE, die letztmalige Leerung des Gefäßes, soweit erforderlich, die Reinigung des Gefäßes und die verwaltungstechnische Abwicklung (Eingabe der Änderung, Erstellung eines Änderungsbescheides und Versand) sowie die Kosten für das hierfür beschäftigte Personal."

Nach diesen Ausführungen kommt Hilda Jakobs also an der Gebühr von 20 Euro nicht vorbei. Zähneknirschend wird sie den Geldbeutel aufmachen müssen und zahlen. mh

 Wer sich von seiner Biotonne trennt, muss in der Landeshauptstadt eine einmalige Gebühr entrichten. Foto: Gerhard Alt

Wer sich von seiner Biotonne trennt, muss in der Landeshauptstadt eine einmalige Gebühr entrichten. Foto: Gerhard Alt

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort