Urteil Homburger Rathauschef steht vor Amtsverlust

Saarbrücken/Homburg · Der SPD-Politiker Schneidewind ist gestern zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

 Homburgs Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD)

Homburgs Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD)

Foto: dpa/Oliver Dietze

„Dilettantismus und Sorglosigkeit“ an der Spitze der Homburger Verwaltungsspitze hat das Landgericht Saarbrücken in einem Urteil gegen Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind angeprangert. Der SPD-Politiker wurde der Untreue im Amt schuldig gesprochen. Das Gericht geht von einem schweren Fall aus und verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung gegen den amtierenden OB. Geld des Steuerzahlers sei mit der Beauftragung eines Düsseldorfer Detektivbüros „verschleudert“ worden. Schneidewind habe gegen seine Dienstpflichten verstoßen. Nach Ansicht der Richter hat er gezeigt, dass er nicht für das Amt des Oberbürgermeisters geeignet sei. Es sei daher „sachgerecht“, wenn er mit Rechtskraft des Urteils automatisch das Amt und den Beamtenstatus verliere. Schneidewind habe durch sein Verhalten einen möglichen Schaden von mehr als 100♦000 Euro zum Nachteil der Stadt zu verantworten.

Oberstaatsanwalt Peter Thome hatte eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten beantragt. Verteidiger Joachim Giring, der auf Freispruch plädierte, kündigte unterdessen bereits Revision zum Bundesgerichtshof an. Er wies vor Gericht darauf hin, dass sein Mandant letzte Woche 50♦900 Euro für mögliche Regressforderungen bei der Stadt hinterlegt habe.

In Homburg reagierte die Kommunalpolitik teilweise geschockt auf den Richterspruch. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung wurden bereits am Rande einer Stadtratssitzung in Homburg von CDU und Linken Forderungen laut, Schneidewind solle bis zur Rechtskraft des Urteils sein Amt ruhen lassen.

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