Urteil des Landgerichts 15 Monate auf Bewährung für Homburger Ex-OB

Saarbrücken/Homburg · Wegen Untreue und Vorteilsannahme hat das Landgericht Saarbrücken am Freitag den früheren Oberbürgermeister von Homburg, Karlheinz Schöner (CDU), zu 15 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt.

 Homburgs früherer Oberbürgermeister Karlheinz Schöner verliert wohl auch Pensionsansprüche.   Foto: Becker & Bredel

Homburgs früherer Oberbürgermeister Karlheinz Schöner verliert wohl auch Pensionsansprüche. Foto: Becker & Bredel

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Ihm droht nun auch der Verlust von Pensionsansprüchen. Der Angeklagte hatte gestanden, während seiner Amtszeit Spendengelder zweckwidrig zum Kauf einer Soundanlage benutzt zu haben. Außerdem hatte der 67-jährige Politiker zugegeben, einen kommunalen Bautrupp auf seinem Grundstück eingesetzt zu haben.

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