Saarland belässt Mindestlohn bei 8,50 Euro

Saarbrücken/Berlin · Bei öffentlichen Aufträgen ab 25 000 Euro gilt im Saarland auch 2015 die Lohnuntergrenze von 8,50 Euro. Das habe die Mindestlohnkommission beschlossen, teilte das Saar-Wirtschaftsministerium gestern mit.

Hintergrund ist das Tariftreue- und Vergabegesetz des Saarlandes, das seit 2013 in Kraft ist. Indes kann Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD ) nach einigen Änderungen an ihrem Gesetzentwurf zum allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von ebenfalls 8,50 Euro mit breiter Zustimmung der schwarz-roten Koalition rechnen. Nach dem Wirtschaftsflügel der Union signalisierte gestern auch der linke Flügel der SPD Zustimmung zu dem Kompromiss.

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