Saar-SPD will Weiterbildungsgesetz korrigieren

Saabrücken. Die Landtagsfraktion der saarländischen SPD fordert die Wiederherstellung des Status quo des Weiterbildungsgesetzes von 2003. Die damals vorgenommene Verschlechterung des Bildungsfreistellungsgesetzes - etwa die Kürzung der Freistellungstage - müsse dringend korrigiert werden. Das fordert die berufsbildungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Isolde Ries

Saabrücken. Die Landtagsfraktion der saarländischen SPD fordert die Wiederherstellung des Status quo des Weiterbildungsgesetzes von 2003. Die damals vorgenommene Verschlechterung des Bildungsfreistellungsgesetzes - etwa die Kürzung der Freistellungstage - müsse dringend korrigiert werden. Das fordert die berufsbildungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Isolde Ries. Die rückläufigen Zahlen der Inanspruchnahme machten dies nötig. Heute machten gerade mal 0,5 Prozent der saarländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der Bildungsfreistellung Gebrauch. Die Novellierung könne im Rahmen der erforderlichen Überarbeitung des Weiterbildungsgesetzes eingearbeitet werden. Diese werde notwendig, da die EU-Kommission in dem Saar-Gesetz einen Verstoß gegen das europäische Recht sieht und daher eine Gesetzesänderung angemahnt hätte. Die eingeräumte Frist zur Überarbeitung des Gesetzes sei tatenlos verstrichen. Jetzt drohe Brüssel mit der Einleitung einer Klage, so die SPD-Parlamentarierin. red

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