Saar-Rentner setzt sich gegen Vereinigte Volksbank durch

Saarbrücken · Ein 81-jähriger Rentner aus Saarwellingen hat sich vor dem Amtsgericht Saarbrücken gegen die Vereinigte Volksbank durchsetzen können. Das teilte die zuständige Anwaltskanzlei Peter, Link & Kollegen mit.

In dem Prozess ging es um die Rückforderung von Bearbeitungsgebühren, die die Bank im Rahmen eines Kreditvertrags berechnet hatte.

Zwar hatte der Bundesgerichtshof bereits 2014 geurteilt, dass Bearbeitungsentgelte für Verbraucherkreditverträge unzulässig sind und zurückgefordert werden können, doch die Bank stellte sich im konkreten Fall auf den Standpunkt, dass es sich um einen gewerblichen Kredit handelte. Der Rentner hatte den Kredit für die Finanzierung einer Fotovoltaikanlage auf dem Dach seines Eigenheims verwendet. Daher, so die Bank, sei er ein Unternehmer. Dass der Sachbearbeiter ein Formular "Verbraucherkredit" benutzt habe, sei ein Versehen gewesen.

Das Amtsgericht allerdings wollte der Argumentation der Bank nicht folgen. Nach einem entsprechenden Beschluss erkannte die Volksbank nach Aussagen der Anwälte an, dass sie zur Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr verpflichtet ist.

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