Saar-Linke will Grenze für Privatisierungen

Düsseldorf · Schlechte Noten für Prokons Bilanzen . D as insolvente Windparkunternehmen Prokon hat einem Bericht des „Handelsblatt“ zufolge eine unzulängliche Rechnungslegung betrieben.

Ein wirksames Controlling oder eine Übersicht über die erwarteten Einnahmen- und Ausgabeströme habe es nicht gegeben, heißt es demnach im gerichtlichen Insolvenzgutachten. Erhebliche Teile der Kunden- und Anleger akten hätten sich im Rahmen einer Umstellung auf die elektronische Erfassung offen und unsortiert in Kisten befunden. Die Firma hatte sich durch den Verkauf sogenannter Genussrechte im Wert von 1,4 Milliarden Euro an rund 75 000 Anleger finanziert - konnte aber zuletzt die versprochenen Zinsen nicht mehr zahlen .

US-Notenbank Fed hält an Niedrigzins fest

. Die US-Notenbank Fed sieht derzeit keine Zinswende vor Beginn des Jahres 2015. Der historisch niedrige Leitzins werde noch "für längere Zeit" unverändert zwischen null und 0,25 Prozent bleiben, teilte die Federal Reserve (Fed) mit.

Litauen kann 2015der Eurozone beitreten

. Die Euro-Finanzminister haben grünes Licht für den Beitritt Litauens zur Eurozone gegeben. Das berichteten gestern Diplomaten am Rande des Treffens in Luxemburg. Das baltische Land will am 1. Januar 2015 als 19. Mitgliedstaat die Gemeinschaftswährung einführen. EU-Währungskommissar Olli Rehn sagte: "Wir werden künftig das ganze Baltikum in der Eurozone haben."

Saar-Linke will Grenzefür Privatisierungen

. Die Linksfraktion im Landtag fordert, dass die Privatisierung öffentlicher Unternehmen nur noch möglich sein soll, wenn die Mehrheit der Bevölkerung in einem Volksentscheid zustimmt. Einen Antrag für eine "Privatisierungsbremse" wird die Fraktion bei der Sitzung am kommenden Mittwoch im Landtag einbringen.

IHK informiert über das Weisungsrecht

. "Das Weisungsrecht des Arbeitgebers" steht im Mittelpunkt einer Informationsveranstaltung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Saar, Franz-Josef-Röder Straße 9, am Dienstag, 24. Juni, ab 19 Uhr. Rechtsanwältin Silke Brombach erläutert, wo der Arbeitsvertrag dem Arbeitgeber Spielraum lässt, um sein Weisungsrecht einzusetzen und wann etwa für eine Versetzung eine Änderungskündigung nötig ist.

Anmeldung: rosemarie. kurtz@saarland.ihk.de, Tel. (0681) 9 52 06 01

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