Saar-Fiskus mit Sonderregelung für geprellte CThttp://admin.saarbruecker-zeitung.de/admin/func.html?_CMFUNC=art_Editor&_CMELEM=3289338&_CMTREE=02819&_CMMODE=EDIT#S-Anleger

Saarbrücken. Rund 430 Millionen Euro hat die insolvente Anlagegesellschaft CTS aus Saarlouis vor Jahren bundesweit rund 3000 Anlegern gutgeschrieben - allerdings nur auf dem Papier. Nur in wenigen Fällen wurden Gewinne tatsächlich ausgezahlt. Meistens wurden die Scheinrenditen wieder im Vertrauen auf satte Renditen investiert

Saarbrücken. Rund 430 Millionen Euro hat die insolvente Anlagegesellschaft CTS aus Saarlouis vor Jahren bundesweit rund 3000 Anlegern gutgeschrieben - allerdings nur auf dem Papier. Nur in wenigen Fällen wurden Gewinne tatsächlich ausgezahlt. Meistens wurden die Scheinrenditen wieder im Vertrauen auf satte Renditen investiert. Die Kapitalanleger, darunter viele Polizisten, waren auf ein Schneeballsystem reingefallen. Die Hiobsbotschaft kam dann nach der Insolvenz der CTS im Jahr 2001. Das investierte Geld ist verloren und nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes mussten auch die nie geflossenen, aber auf dem Papier gebuchten Scheingewinne versteuert werden. Im Saarland wären damit Steuernachforderungen von insgesamt 12,8 Millionen Euro fällig geworden.Saar-Finanzstaatssekretär Gerhard Wack wies gestern in Saarbrücken darauf hin, dass sich der Fiskus wegen einer "sachlichen Unbilligkeit" bundesweit auf eine Sonderregelung für diese CTS-Fälle verständigt habe. Von den insgesamt 3000 geprellten Anlegern leben 122 im Saarland, über 1800 in Rheinland-Pfalz und etwa 1000 in Baden Württemberg. Sie können jetzt die nicht ausgezahlten, im CTS-Kontoauszug ausgewiesenen Scheinerträge, rückwirkend in ihren Steuererklärungen als Verlust geltend machen. Im Idealfall führt dies dazu, dass die Steuerforderung auf die Scheingewinne ausgeglichen werden. Diese Regelung hilft jedoch nur Anlegern, die in den jeweiligen Jahren (ab 2000) auch Einkünfte erzielt haben. Wack schließt nicht aus, dass es hier, etwa bei Rentnern, zu einzelnen Härtefällen kommen kann. In solchen Situationen müssten dann weitere Billigkeitsmaßnahmen, wie etwa Stundung, Ratenzahlung oder Erlass, geprüft werden. Die Finanzämter würden mit den Betroffenen Kontakt aufnehmen, kündigte der Staatssekretär an. mju

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