Riester-Förderung verstößt gegen europäisches Recht

Luxemburg. Deutschland muss die Riester-Förderung für private Altersvorsorge nachbessern (wir berichteten). Gleich mehrere Regelungen schränkten die freie Wahl des Arbeitsplatzes und des Wohnsitzes unzulässig ein, urteilte gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg

Luxemburg. Deutschland muss die Riester-Förderung für private Altersvorsorge nachbessern (wir berichteten). Gleich mehrere Regelungen schränkten die freie Wahl des Arbeitsplatzes und des Wohnsitzes unzulässig ein, urteilte gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Unter anderem verwarf der EuGH die bisherige Regelung, wonach Arbeitnehmer und Rentner die Förderung zurückzahlen müssen, wenn sie ins Ausland umziehen (Az: C-269/07). Die obersten EU-Richter gaben mit ihrem Urteil einer Klage der EU-Kommission gegen Deutschland in allen drei gerügten Punkten statt. Neben dem Umzug ins Ausland hatte die Kommission auch bemängelt, dass mehrere zehntausend Deutsche und andere EU-Bürger, die zur Arbeit nach Deutschland pendeln, nicht riestern dürfen. Als dritten Punkt beanstandete der EuGH, dass die Riester-Förderung nicht für Wohneigentum im Ausland gilt. Die Bundesregierung will die Luxemburger Vorgaben "möglichst zeitnah umsetzen", wie ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums auf Anfrage erklärte. afp

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