Richter stärken Rechte von Flugreisenden

Luxemburg. Passagiere verspäteter Flüge können künftig deutlich leichter Ansprüche gegen ihre Fluglinie geltend machen. Das folgt aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)

Luxemburg. Passagiere verspäteter Flüge können künftig deutlich leichter Ansprüche gegen ihre Fluglinie geltend machen. Das folgt aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Erstmals hat der Gerichtshof in Luxemburg gestern anerkannt, dass Fluggästen ein pauschaler Ausgleich von - je nach Distanz - 250, 400 oder 600 Euro zusteht, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden verspätet ist. Das folgt nach Auffassung der Richter aus einer seit 2005 geltenden EU-Verordnung. Damit müssen die Fluggesellschaften nur dann nicht zahlen, wenn sie nachweisen können, dass die Verspätung auf nicht beherrschbare außergewöhnliche Umstände zurückgeht. Technische Defekte zählen im Normalfall nicht dazu. Bisher gab es pauschale Ansprüche nur bei "Annullierung" oder "Nichtbeförderung" des Fluggasts, weshalb vor den Gerichten heftig um die Auslegung dieser Begriffe gestritten wurde. Bei großen Verspätungen mussten die Fluggesellschaften bisher lediglich für Mahlzeiten oder Hotelunterbringungen sorgen oder - ab fünf Stunden - den Flugpreis erstatten (Rechtssachen: C-402/07 und C-432/07). Nicht nur eine HotelnachtDas EuGH-Urteil geht unter anderem auf einen 2007 vom Bundesgerichtshof vorgelegten Fall zurück. Dort hatte sich ein Flug von Toronto nach Frankfurt um 25 Stunden verzögert. Geklagt hatte ein Paar aus Neustadt an der Weinstraße, das bei der Fluggesellschaft Condor für Juli 2005 einen Charterflug nach Kanada gebucht hatte. Der Rückflug verschob sich wegen technischer Defekte der Maschine, die Gäste bekamen ihr Gepäck zurück und wurden zur Übernachtung in ein Hotel gebracht. Nach der früheren Lesart hätten sie lediglich etwaige Kosten ersetzt bekommen, aber keinen pauschalen Ausgleich. Der EuGH entschied nun, dass sich die Reisenden eines verspäteten Flugs in einer vergleichbaren Lage befinden wie Fluggäste, die wegen Annullierung ihres Flugs kurzfristig umgebucht wurden und damit ebenfalls verspätet ankommen. Deshalb sei es nicht gerechtfertigt, "Annullierung" und "große Verspätung" unterschiedlich zu behandeln. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) wertete das Urteil als großen Erfolg für Flugreisende. "Dies ist auch gerecht, denn es ist nicht einzusehen, warum Fluggäste bei kurzfristigen Annullierungen eine Entschädigung bekommen sollen, aber nicht bei großen Verspätungen."Dagegen kritisierte der Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften (BDF) das Urteil als "Wettbewerbsverzerrung". Durch die Verbraucherregeln müssten europäische Fluggesellschaften drastische Kompensationen leisten, von denen andere Fluggesellschaften verschont bleiben. Oft liege der Grund für Flugverspätung nicht bei der Airline, sondern bei äußeren Einflüssen. dpa

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