Reisende gehen bei Flugannullierung wegen Streiks leer aus

Karlsruhe. Flugreisende haben keinen Anspruch auf Ausgleichszahlung durch die Airline, wenn ihr Flug wegen eines Streiks verschoben wird. Das urteilte gestern der Bundesgerichtshof. Geklagt hatten zwei Lufthansa-Passagiere, die wegen eines Streiks der Pilotenvereinigung Cockpit 2010 mehrere Tage in Miami festsaßen

Karlsruhe. Flugreisende haben keinen Anspruch auf Ausgleichszahlung durch die Airline, wenn ihr Flug wegen eines Streiks verschoben wird. Das urteilte gestern der Bundesgerichtshof. Geklagt hatten zwei Lufthansa-Passagiere, die wegen eines Streiks der Pilotenvereinigung Cockpit 2010 mehrere Tage in Miami festsaßen. Nach der Europäischen Fluggastrechteverordnung bekommen Reisende bei der Annullierung ihres Fluges pauschal 600 Euro. Die Fluggesellschaft muss jedoch nicht zahlen, wenn der Ausfall auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht. Das sei bei einem Streik der Fall, sagten die Richter in der Urteilsbegründung. Jedoch muss die Fluggesellschaft alles tun, um möglichst schnell wieder zum Normalbetrieb zurückzukehren. dpa

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