Regierung: Bei Gefahr wird Anstieg des Grubenwassers gestoppt

Saarbrücken · Falls der Bergbau-Konzern RAG die Erlaubnis erhält, das Grubenwasser so weit ansteigen zu lassen, bis es etwa im Jahr 2035 in die Saar abgeleitet werden kann, muss der Anstieg jederzeit gestoppt werden können.

Das geht aus der Stellungnahme hervor, die die Landesregierung erstellt hat, nachdem die RAG ihr endgültiges Konzept vorgelegt hatte. "Die Grubenwasserhaltung darf nicht dazu führen, dass Risiken für das Grundwasser und das oberflächennahe Trinkwasser auftreten", sagte gestern Wirtschafts-Staatssekretär Jürgen Barke (SPD ) nach einer Sitzung des Landtagsausschusses für Grubensicherheit. Das Kabinett hat der Stellungnahme bereits am Dienstag zugestimmt. Barke betonte weiter, dass auch von den unter Tage gelagerten Bau-, Rest- und Versatzstoffen oder vom Müll beim Anstieg des Grubenwassers keine Gefahr ausgehen dürfe. Den eigentlichen Antrag der RAG zur Grubenwasserflutung erwartet die Landesregierung in der ersten Jahreshälfte 2016.

Die Fraktion der Grünen im Saar-Landtag kritisierte, dass die Landesregierung die RAG zu einem Antrag ermuntert, ohne zu wissen, welche Stoffe unter Tage gelagert sind. Eine mögliche Kontaminierung des Grundwassers "ist nicht abzuschätzen", sagte Fraktionschef Hubert Ulrich . Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion , Hans Peter Kurtz, warf Ulrich vor, "den Menschen völlig unnötigerweise Angst einzutreiben". Damit müsse Schluss sein.

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