Mietrechtsurteil Vermieter darf Rauchmelder selbst anbringen

München · () Rauchwarnmelder müssen nicht zwingend von einem Fachbetrieb eingebaut werden. Das kann nach einem Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 432 C 6439/18) unter Umständen unwirtschaftlich sein. Vermieter können diese Aufgabe deshalb auch selbst übernehmen, teilte die Rechtsanwaltskammer Oldenburg mit.

Mieter müssen dem Vermieter also Zutritt zur Wohnung gewähren. Durch das Anbringen von Rauchmeldern werde die Sicherheit der Mietsache und der Mieter erhöht. Unter diesem Gesichtspunkt bestehe ein berechtigtes Interesse des Vermieters daran, das Haus mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Der Einbau darf im Grundsatz gerade auch durch den Vermieter persönlich erfolgen, betonte das Gericht.

(dpa)
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