Rating-Agenturen drohen Millionenbußen

Berlin. Die seit der Finanzkrise in der Kritik stehenden Rating-Agenturen sollen schärferen Regeln unterworfen werden. In besonders schweren Fällen müssen die Agenturen, die die Kreditwürdigkeit von Unternehmen, Finanzprodukten sowie von Staatsschuldnern bewerten, mit Bußgeldern bis zu einer Million Euro rechnen. Das Bundeskabinett beschloss gestern einen entsprechenden Gesetzentwurf

Berlin. Die seit der Finanzkrise in der Kritik stehenden Rating-Agenturen sollen schärferen Regeln unterworfen werden. In besonders schweren Fällen müssen die Agenturen, die die Kreditwürdigkeit von Unternehmen, Finanzprodukten sowie von Staatsschuldnern bewerten, mit Bußgeldern bis zu einer Million Euro rechnen. Das Bundeskabinett beschloss gestern einen entsprechenden Gesetzentwurf. Die schwarz-gelbe Regierung setzt damit EU-Vorgaben um. In Zukunft müssen sich die in der EU tätigen Rating-Agenturen registrieren lassen und bestimmte Informationspflichten erfüllen. Auch dürfen Rating-Agenturen keine Beratungsleistungen für Unternehmen erbringen, die sie selber bewerten. Auch dürfen sie keine Bewertungen vornehmen, wenn keine verlässlichen Daten vorliegen. In Deutschland werden die Rating-Agenturen außerdem der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) unterstellt. Ab 1. Januar 2011 soll diese Aufgabe jedoch auf die neue Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (Esma) übergehen. In Zukunft müssen sich die Rating-Agenturen einmal jährlich einer Untersuchung von Wirtschaftsprüfern unterziehen, die der Bafin Bericht erstatten. "Ziel der entsprechenden Verordnung ist, Interessenkonflikte besser zu vermeiden und die Transparenz über den Bewertungsprozess von Ratingagenturen zu erhöhen", teilte das Finanzministerium mit. Die Bafin bekommt zudem das Recht, auch ohne konkreten Anlass Rating-Agenturen und mit ihnen verbundene Unternehmen durch unabhängige Wirtschaftsprüfer kontrollieren zu lassen. "Überraschende Stichproben müssen möglich sein", heißt es im Gesetzentwurf. Greift die Bafin ein, haben Anfechtungsklagen keine aufschiebende Wirkung. "Dies ist für die Gefahrenabwehr auf den Finanzmärkten geboten, da hier in kurzer Zeit sehr hohe Schäden für Dritte entstehen können", heißt es. Die einflussreichen Rating-Agenturen waren wegen krassen Fehleinschätzungen der Risiken von US-Hypotheken-Papieren in die Kritik geraten. Die Politik warf den Bewertungsgesellschaften vor, zu spät reagiert und damit die Finanz- und Wirtschaftskrise mit ausgelöst zu haben. Kritiker beklagen zudem einen Interessenkonflikt, weil die Agenturen Berater für Finanzprodukte gewesen seien und diese zugleich bewerteten. Die Agenturen bestritten stets, dass ihre Bewertungen durch derartige Konflikt belastet seien. Der Markt wird von den drei US-amerikanischen Rating-Agenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch beherrscht. afp/dpaMeinung

Ein zu harmloses Gesetz

Von SZ-RedakteurVolker Meyer zu Tittingdorf Das neue Gesetz verspricht viel, hält aber wenig und spiegelt damit eine erschreckende Zögerlichkeit der Politik wider. Zwar wird es künftig Kontrollen geben, die Transparenz wird größer. Doch als fester Baustein für einen Schutzwall gegen künftige Finanzkrisen taugen die Vorschriften nicht. Denn sie zielen am Kern des Problems vorbei. Der liegt im Geschäftsmodell der Rating-Agenturen. Sie leben von den Gebühren, welche die benoteten Firmen bezahlen. Und die Marktmacht der drei US-Agenturen bleibt unangetastet. Ja, der Schuss könnte mit dem Gesetz sogar nach hinten losgehen. Aufgrund der Kontrollen sind Anleger versucht, sich künftig wieder unbesehen auf die Urteile der Rating-Agenturen zu verlassen. Bis zum nächsten Crash.

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