ANZEIGE bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. Rheinland-Pfalz: Sozialministerium steht in der Verantwortung / Neue Corona-Verordnung liefert statt praktikabler Lösungen nur neue Anforderungen an Heime

Mainz (ots) · Das Sozialministerium aktualisiert die Vorgaben zum Schutz der Heimbewohner vor einer Corona-Infektion. Neben einer Lockerung der Besuchseinschränkung werden den Pflegeheimen neue Vorgaben für die Aufnahme der Bewohner gemacht.

Auch wenn beide Anliegen grundsätzlich sinnvoll sind, entsteht der Eindruck, dass das Sozialministerium sich auf unklare Vorgaben beschränkt und die Pflegeheime letztlich mit der Umsetzung alleinlässt.

Anders als in anderen Bundesländern plant Rheinland-Pfalz keine Verpflichtung zu Tests vor der Entlassung aus dem Krankenhaus, obwohl Bewohner von Pflegeheimen Hochrisikopatienten sind. Dabei zeigt Nordrhein-Westfalen, wie es gehen kann. Dort wird versucht, mit zwei kurz nacheinander und unmittelbar vor der Aufnahme durchgeführten Tests das Risiko so weit als möglich zu minimieren. "In Rheinland-Pfalz wird jegliche Verantwortung den Heimleitern zugeschoben, ohne dass ihnen konkrete Unterstützung zugesichert wird. Heimleiter können aber weder Tests selbst durchführen, noch können sie die Hausärzte verpflichten, dies zu tun. Offenbar nimmt das Land das damit verbundene erhöhte Risiko einer Corona-Infektion in Kauf", so Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa).

"Auch bei der durchaus gewünschten Lockerung der Besuchseinschränkungen werden die Heimleiter alleingelassen. Heimbewohner können bestmöglich geschützt werden, wenn vermeidbare Kontakte tatsächlich vermieden werden. Wer das aufgibt und kurz vor dem Muttertag schnell noch die Lockerung des Besuchsverbotes ankündigt, muss auch Verantwortung übernehmen und zumindest klare und praktikable Regeln festschreiben, die die Pflegeeinrichtungen in die Lage versetzen, der steigenden Infektionsgefahr zu begegnen", so Meurer.

Vor einer Lockerung der Besuchsregelungen sind erhebliche räumliche Anpassungen erforderlich. Jetzt neu geforderte Besucherzimmer bringen ein erhöhtes Infektionsrisiko und müssen entsprechend ausgestattet werden. Das braucht Zeit. Mitarbeiter sollen fortan die Besucher schriftlich erfassen, in den Einrichtungen begleiten und die Einhaltung der Hygienevorschriften kontrollieren. Das kann an einem Sonntagnachmittag, wenn mehrere Besucher gleichzeitig zu Besuch kommen, ohne klare Regelungen der Besuchsrechte nicht funktionieren. "Die in der Verordnung getroffene Verpflichtung der Mitarbeiter, Besucher auf Atemwegsinfektionen hin zu kontrollieren und gegebenenfalls den Zutritt zur Einrichtung zu verweigern, ist absurd. Gleichwohl kann eine solche Verordnung im Falle einer durch einen Besucher eingeschleppten Infektion Haftungsfragen auslösen."

"Heimleiter und Pflegemitarbeiter tun zurzeit ihr Bestes, um die Bewohner vor Infektionen zu schützen. Dafür brauchen sie Regelungen, die ihnen das ermöglichen. "Es wäre schade, wenn der Eindruck entstünde, hier wolle sich jemand absichern zulasten derjenigen, die vor Ort tatsächlich mit der Situation konfrontiert sind", so Meurer.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 11.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon über 500 in Rheinland-Pfalz) die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 335.000 Arbeitsplätze und circa 25.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die pflegerische Infrastruktur liegen bei etwa 26,6 Milliarden Euro.

Pressekontakt:

Für Rückfragen: Jutta Schier, Leiterin der bpa-Landesgeschäftsstelle, Tel.: 06131/88 03 20, www.bpa.de

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