ANZEIGE KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei Der nächste PKV-Hammer: Versicherter erhält fast 10.000 Euro Prämien zurück / Entlastung in Milliardenhöhe für PKV-Mitglieder

Frankfurt am Main (ots) · Diesmal trifft es die Barmenia: Das Frankfurter Landgericht sprach am 16. April ein weiteres, richtungsweisendes Urteil über unwirksame Beitragserhöhungen der Privaten Krankenversicherungen (PKV). Damit ist der nächste große PKV-Anbieter über seine mangelhaft begründeten Prämienerhöhungen gestolpert.

 Der nächste PKV-Hammer: Versicherter erhält fast 10.000 Euro Prämien zurück / Entlastung in Milliardenhöhe für PKV-Mitglieder / Weiterer PKV-Hammer am Landgericht Frankfurt am Main // Verwendung des Bildes nur zusammen mit der zugehörigen Pressemitteilung Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/127230 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei/Brigitte Hörnlein"

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Foto: KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei/Brigitte Hörnlein

LG Frankfurt bestätigt Rückerstattungsanspruch

Die vernichtenden Worte des OLG Köln zu den unwirksamen Erhöhungen der AXA klingen der PKV-Branche noch in den Ohren, schon gab es das nächste Urteil für die Versicherten (Aktenzeichen 2-23 O 198/19). Die Aussage der Frankfurter Richter ist erneut klar und deutlich, und nicht weniger sensationell. Versicherte haben das Recht auf eine Begründung, aus der zu entnehmen ist, warum sich ihr Tarif verteuert. Die Versicherungen speisen ihre Kunden aber mit oberflächlichen, nichtssagenden Textbausteinen ab. Die Folge: Beitragserhöhungen waren unwirksam, der Kunde kann rückwirkend die Erhöhungsbeträge zurückfordern. Dies gilt sowohl für die AXA und die Barmenia, als auch für so gut wie alle anderen Privaten Krankenversicherungen.

So kommt die Rückerstattung von fast 10.000 Euro zustande

Da es um einen rückwirkenden Zeitraum von mehreren Jahren geht und eine Erhöhung der monatlichen Beiträge oft 150 Euro und mehr beträgt, winken den Versicherungsnehmern enorme Entlastungen in Form von fünfstelligen Beträgen.

So wie in diesem Fall: Der Kläger ist im Tarif VC3P bei der Barmenia versichert. Er besitzt zudem eine Krankentagegeldversicherung, seine Tochter ist bei ihm mitversichert. Die Barmenia erhöhte 2016 und 2018 die Beiträge, insbesondere zum Januar 2016 um insgesamt etwa 200 Euro. Da die Erhöhung rückwirkend für rechtswidrig erklärt wurde, erhält der Kläger diese Beträge wieder zurück, die sich über die Jahre auf insgesamt 9.771,14 EUR summiert haben.

Klägervertreter Fachanwalt Ilja Ruvinskij von der Kölner Kanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ: "Schon lange vor unserem aufsehenerregenden Urteil gegen die AXA Anfang des Jahres haben wir natürlich auch die Erhöhungen der anderen Versicherer überprüft und dort die gleichen Fehler gefunden. Entsprechend haben wir gegen nahezu alle Versicherer Klagen eingereicht. Das Urteil des Landgerichts Frankfurt war zu erwarten. Natürlich sind wir erfreut, dass unsere Auffassung erneut bestätigt wurde."

Weitere Verfahren stehen bevor

Laut Ruvinskij stehen weitere Gerichtstermine kurz bevor, so etwa gegen die DKV. "Da fast alle Versicherungen die Erhöhungen nicht korrekt begründet haben, sind die Erfolgsaussichten sehr gut." Der PKV-Branche stehen somit also unangenehme Zeiten ins Haus, denn die Rückforderungsansprüche belaufen sich schätzungsweise auf mehrere Milliarden Euro. Und die Klagewelle scheint gerade erst zu starten.

Pressekontakt:

Herr Rechtsanwalt Ilja Ruvinskij

KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei Aachener Str. 1 50674 Köln

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