Zweitwohnungssteuer für Studenten ist zulässig
Karlsruhe. Die von vielen Städten erhobene Zweitwohnungssteuer gilt auch für Beamte und Studenten, die bei ihren Eltern mit einem Erstwohnsitz gemeldet sind. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Steuer verstoße weder gegen das Gleichheitsgebot noch gegen den besonderen Schutz der Familie (AZ: 1 BvR 529/09 u.a.)
23.03.2010
, 21:06 Uhr
Karlsruhe. Die von vielen Städten erhobene Zweitwohnungssteuer gilt auch für Beamte und Studenten, die bei ihren Eltern mit einem Erstwohnsitz gemeldet sind. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Steuer verstoße weder gegen das Gleichheitsgebot noch gegen den besonderen Schutz der Familie (AZ: 1 BvR 529/09 u.a.). afp