Zustimmung zu Schuldenbremse im Bundesrat gesichert
Schwerin. Die Mehrheit der Bundesländer für die Einführung der Schuldenbremse ist gesichert. Mit Ausnahme der Bundesländer Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein wollen die Länder am Freitag im Bundesrat ein Schuldenverbot im Grundgesetz festschreiben. Die Schuldenbremse ist Kernstück der zweieinhalbjährigen Arbeit der Föderalismuskommission II
Schwerin. Die Mehrheit der Bundesländer für die Einführung der Schuldenbremse ist gesichert. Mit Ausnahme der Bundesländer Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein wollen die Länder am Freitag im Bundesrat ein Schuldenverbot im Grundgesetz festschreiben. Die Schuldenbremse ist Kernstück der zweieinhalbjährigen Arbeit der Föderalismuskommission II. Für die Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sollen vier Artikel ins Grundgesetz neu aufgenommen und drei weitere geändert werden. Die Neuregelungen sehen vor, dass die Länder ab 2020 keine neuen Schulden mehr machen dürfen. ddp