Wulff-Affäre: Verfassungsgericht rügt Land Niedersachsen

Bückeberg. Der niedersächsische Staatsgerichtshof in Bückeburg hat die CDU/FDP-Landesregierung in Hannover wegen ihrer Informationspolitik im Zusammenhang mit der Affäre um den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff gerügt

Bückeberg. Der niedersächsische Staatsgerichtshof in Bückeburg hat die CDU/FDP-Landesregierung in Hannover wegen ihrer Informationspolitik im Zusammenhang mit der Affäre um den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff gerügt. Die Richter stellten in ihrem gestrigen Urteil zu einer SPD-Klage fest, das Kabinett unter Ministerpräsident David McAllister (CDU) habe den Landtag nicht in dem Maße informiert, wie es die Verfassung vorschreibt. Der festgestellte Verstoß hat indes keine über die Rüge hinausgehenden Folgen.Bei der Klage ging es um den Nord-Süd-Dialog im Jahr 2009. Anfang 2012 hatte Finanzminister Hartmut Möllring (CDU) im Landtag jede finanzielle und organisatorische Beteiligung an der von dem Partymanager Manfred Schmidt organisierten Veranstaltung bestritten, bei der der damalige Ministerpräsident Wulff als Schirmherr aufgetreten war. Später stellte sich dann aber heraus, dass der Wulff-Sprecher Olaf Glaeseker sowie die landeseigene Medizinische Hochschule an Planung und Ausrichtung des Festes beteiligt waren.

Die Verfassungsrichter halten der Landesregierung vor, sie habe zu wenig unternommen, um die SPD-Fragen zur Affäre intern aufzuklären: "Vor Antwort-Erteilung ist die Landesregierung verpflichtet, über den Gegenstand der Frage Nachforschungen anzustellen und den Sachverhalt in zumutbarer Weise aufzuklären.", heißt es in dem Urteil. afp

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