Wohnsitz-Regel für Bafög verstößt gegen EU-Recht

Luxemburg · Das höchste EU-Gericht hat im Streit um Regeln der Ausbildungsförderung Bafög zugunsten von Auslandsstudenten entschieden. Deutschland dürfe die Förderung eines kompletten EU-Auslandsstudiums nicht mehr vom Wohnsitz abhängig machen, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) gestern in Luxemburg.

Die deutsche Regelung, dass ein Student nur dann staatliche Unterstützung für den längeren Auslandsaufenthalt bekomme, wenn er unmittelbar vor Studienbeginn drei Jahre ständig im Inland gewohnt habe, verstoße gegen EU-Recht.

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