Wikileaks-Gründer Assange wird vorerst nicht ausgeliefert

London. Wikileaks-Gründer Julian Assange darf in Großbritannien weiter gegen seine Auslieferung nach Schweden kämpfen. Großbritanniens oberstes Zivilgericht ("High Court") entschied gestern in London, der Fall des Australiers dürfe dem Obersten Gerichtshof ("Supreme Court") des Landes vorgelegt werden

London. Wikileaks-Gründer Julian Assange darf in Großbritannien weiter gegen seine Auslieferung nach Schweden kämpfen. Großbritanniens oberstes Zivilgericht ("High Court") entschied gestern in London, der Fall des Australiers dürfe dem Obersten Gerichtshof ("Supreme Court") des Landes vorgelegt werden.Es stellten sich Fragen "von genereller öffentlicher Bedeutung", erklärten die Richter zur Begründung im Beisein von Assange. Seine Chancen seien allerdings "außerordentlich gering", sagte Richter Sir John Thomas. In Schweden wird Assange Vergewaltigung und sexuelle Belästigung vorgeworfen.

Assange hat nun 14 Tage Zeit, den Supreme Court und damit die letzte mögliche Instanz in Großbritannien anzurufen. Dieser muss zunächst entscheiden, ob er den Fall überhaupt annimmt. Sollte Assange auch dort verlieren, bliebe ihm noch die Option, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechts in Straßburg zu ziehen.

Nach der Urteilsverkündung in London wurde Assange vor dem Gerichtsgebäude von begeisterten Anhängern empfangen. dpaFoto: Rain/dpa

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