Wer entscheidet über Flugzeug-Abschuss?

Berlin · Die Polizei sorgt für die innere Sicherheit, die Bundeswehr für die äußere. So sieht es das Grundgesetz vor. Spätestens seit den Terroranschlägen vom 11. September lässt sich beides aber nicht mehr klar trennen. Sollen die Grenzen für den Einsatz der Bundeswehr im Inneren gelockert werden?

Die Bundesregierung prüft eine Grundgesetzänderung, um den Einsatz der Bundeswehr zur Terrorabwehr zu erleichtern. Danach soll der Verteidigungsminister künftig alleine über den Abschuss eines Flugzeugs entscheiden können, das Terroristen wie am 11. September 2001 in den USA als Waffe einsetzen wollen. Derzeit ist ein Beschluss der Bundesregierung als Ganzes notwendig. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) bestätigte gestern Gespräche über eine mögliche Neuregelung, nannte aber keine Einzelheiten: "Wir befinden uns in Sondierungen und mehr ist dazu im Moment noch nicht zu sagen."

In der SPD gibt es Bedenken, dass eine Grundgesetzänderung den Einsatz der Bundeswehr im Inneren auch zu anderen Zwecken erleichtern könnte. Innenexperte Michael Hartmann sagte "Spiegel Online": "Man kann so eine Neuregelung machen. Aber niemand sollte glauben, dass damit das Einfallstor für einen generellen Bundeswehreinsatz im Inneren auch nur einen Spalt weit geöffnet werden kann."

Das Bundesverfassungsgericht hatte im August 2012 den Einsatz militärischer Mittel im Inneren in "äußersten Ausnahmefällen" von "katastrophischen Dimensionen" erlaubt. Die Entscheidungsgewalt wurde der Bundesregierung als Ganzes zugesprochen. In der Praxis macht das einen Anti-Terror-Einsatz bei einer Flugzeugentführung so gut wie unmöglich, weil nur wenig Zeit bleibt. Laut "Spiegel" plant die Regierung nun eine Änderung des Artikels 35, nach dem die Polizei "bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall" Streitkräfte zur Unterstützung anfordern kann.

"Eine solche Lösung hat das Bundesverfassungsgericht selbst nahegelegt", sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Günter Krings (CDU). "Bei akuter Gefahr bleiben nur Minuten für eine Entscheidung. Die Einberufung einer Kabinettssitzung ist da praktisch unmöglich."

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