Wahlrecht für Auslandsdeutsche verfassungswidrig

Karlsruhe. Im Ausland lebende Deutsche müssen nicht mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik gewohnt haben, um an der Bundestagswahl teilnehmen zu dürfen. Eine entsprechende Regelung im Bundeswahlgesetz ist verfassungswidrig, entschied das Bundesverfassungsgericht (AZ: 2 BvC 1/11, 2 BvC 2/11 - Beschluss vom 4. Juli 2012)

Karlsruhe. Im Ausland lebende Deutsche müssen nicht mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik gewohnt haben, um an der Bundestagswahl teilnehmen zu dürfen. Eine entsprechende Regelung im Bundeswahlgesetz ist verfassungswidrig, entschied das Bundesverfassungsgericht (AZ: 2 BvC 1/11, 2 BvC 2/11 - Beschluss vom 4. Juli 2012). Der Fehler führt jedoch nicht zur Ungültigkeit der Bundestagswahl 2009, teilten die höchsten deutschen Richter gestern mit. Der Gesetzgeber kann die Regelung bei der nächsten Wahl einfach nicht anwenden oder eine Neuregelung erlassen. Geklagt hatten zwei Deutsche, die in Belgien geboren wurden und nie länger in Deutschland gewohnt haben. dpa

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort
Unser Ort hat viele Gesichter: heute Piesbach Die SZ zeigt, wie viele Gesichter unsere Orts- und Stadtteile haben. Die Menschen sind zu den Fototerminen geströmt und haben überall ein tolles Bild für ihren Ort abgegeben. Jetzt sind wir in der Gemeinde Nal
Unser Ort hat viele Gesichter: heute Piesbach Die SZ zeigt, wie viele Gesichter unsere Orts- und Stadtteile haben. Die Menschen sind zu den Fototerminen geströmt und haben überall ein tolles Bild für ihren Ort abgegeben. Jetzt sind wir in der Gemeinde Nal