Waffengegner klagen vor dem Verfassungsgericht

Karlsruhe. Waffengegner der Initiative "Keine Mordwaffen als Sportwaffen" haben gestern in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen das Waffengesetz eingelegt. Sie halten das Gesetz für verfassungswidrig, weil es die Interessen von Sportschützen über das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit stelle

Karlsruhe. Waffengegner der Initiative "Keine Mordwaffen als Sportwaffen" haben gestern in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen das Waffengesetz eingelegt. Sie halten das Gesetz für verfassungswidrig, weil es die Interessen von Sportschützen über das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit stelle. Zwei der Kläger sind selbst betroffen: Ihre Kinder starben beim Amoklauf in einer Schule in Winnenden im März 2009. Der Täter erschoss 15 Menschen. Die Waffe hatte er seinem Vater entwendet, einem Sportschützen. "Wer erlaubt, dass tödliche Schusswaffen millionenfach als Sportgeräte verteilt werden, muss damit rechnen, dass diese Waffen zum Morden benutzt werden", heißt es in der Antragsschrift. dpa

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