Villen als Schonvermögen von Hartz-IV-Empfängern umstritten

Berlin. In der schwarz-gelben Regierungskoalition gibt es Bestrebungen, die großzügigen Vereinbarungen zum Schonvermögen für Hartz-IV-Empfänger zu korrigieren. Nachgedacht wird nach einem Fernsehbericht vor allem über die Ankündigung, dass selbstbewohnte Immobilien jeder Größe auch dann nicht verkauft werden müssen, wenn der Eigentümer zum Hartz-IV-Empfänger wird

Berlin. In der schwarz-gelben Regierungskoalition gibt es Bestrebungen, die großzügigen Vereinbarungen zum Schonvermögen für Hartz-IV-Empfänger zu korrigieren. Nachgedacht wird nach einem Fernsehbericht vor allem über die Ankündigung, dass selbstbewohnte Immobilien jeder Größe auch dann nicht verkauft werden müssen, wenn der Eigentümer zum Hartz-IV-Empfänger wird. Bei einer steuerfinanzierten Unterstützungsleistung wäre eine Zwölf-Zimmer-Villa plus Gärtner "nicht zu verantworten", sagte der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) dem ARD-Magazin "Kontraste". dpa

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