Vier Sexualstraftäter kommen aus Sicherungsverwahrung

Karlsruhe/Schleswig. Vier gefährliche Sexualstraftäter werden in Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein aus der Sicherungsverwahrung entlassen. Entsprechende Entscheidungen trafen die Oberlandesgerichte (OLG) in Karlsruhe und Schleswig gestern

Karlsruhe/Schleswig. Vier gefährliche Sexualstraftäter werden in Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein aus der Sicherungsverwahrung entlassen. Entsprechende Entscheidungen trafen die Oberlandesgerichte (OLG) in Karlsruhe und Schleswig gestern. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, wonach die Sicherungsverwahrung nicht rückwirkend verlängert werden darf.Das OLG Karlsruhe entließ zwei Männer aus Sicherungsverwahrung, die 1981 und 1984 wegen Vergewaltigung und Körperverletzung verurteilt worden waren. Die beiden Männer kämen umgehend frei, danach stünden beide unter Führungsaufsicht, hieß es. Das schleswig-holsteinische OLG setzte ebenfalls zwei als gefährlich geltende Sexualstraftäter auf freien Fuß. Auch sie stehen künftig unter Führungsaufsicht. dpa

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