Viele verlieren, nur wenige gewinnen

Mit der Einführung des Gesundheitsfonds 2009 kommt es erstmals zu einem Einheitsbeitrag für alle gesetzlichen Kassen. Wie hoch wird dieser Beitrag sein? Antwort: Realistisch ist ein Gesamtbeitragsatz zwischen 15,5 und 15,7 Prozent vom beitragspflichtigen Bruttolohn. Das sind im Schnitt bis zu 0,8 Prozentpunkte mehr als jetzt

Mit der Einführung des Gesundheitsfonds 2009 kommt es erstmals zu einem Einheitsbeitrag für alle gesetzlichen Kassen. Wie hoch wird dieser Beitrag sein? Antwort: Realistisch ist ein Gesamtbeitragsatz zwischen 15,5 und 15,7 Prozent vom beitragspflichtigen Bruttolohn. Das sind im Schnitt bis zu 0,8 Prozentpunkte mehr als jetzt. Wer verliert, wer gewinnt? Antwort: Nach Angaben des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen führt schon ein Einheitsbeitrag von 15,5 Prozent bei 92,1 Prozent der Kassenmitglieder zu Mehrbelastungen. Für knapp 47 Millionen Menschen würde sich demnach der Kassenbeitrag erhöhen. Was legt der Schätzerkreis konkret fest? Antwort: Der Schätzerkreis prognostiziert den allgemeinen Einheitsbeitragsatz sowie den ermäßigten Einheitsbeitragsatz. Der ermäßigte Satz gilt zum Beispiel für Selbstständige, die keinen Krankengeldanspruch mitversichert haben. Der erhöhte Beitragsatz, bei dem eine gesonderte Zahlung im Krankheitsfall mitversichert ist, entfällt ab 2009. Im Gegenzug sollen die Kassen Wahltarife anbieten.Wie wird sich der Einheitsbeitrag entwickeln? Antwort: In der Startphase des Gesundheitsfonds soll der Einheitsbeitrag zusammen mit dem Extrabeitrag (0,9 Prozentpunkte) die durchschnittlichen Kassenausgaben voll finanzieren. Erst wenn die Beitragseinnahmen 95 Prozent der Ausgaben unterschreiten, muss die Regierung einen höheren Beitrag festlegen. Eine Vollfinanzierung wie beim Fondstart ist laut Gesetz aber nicht mehr erforderlich.Was bedeutet das für die Kassenmitglieder? Antwort: Sie müssen sich spätestens ab 2010 auf Zusatzbeiträge einstellen, die analog zum Extrabeitrag von ihnen allein zu finanzieren sind. Die gesetzliche Belastungsgrenze für den Zusatzbeitrag liegt bei einem Prozent des beitragspflichtigen Monatseinkommens. Das wären gegenwärtig maximal 36 Euro pro Monat. vet

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