Verwaltungsgericht stärkt Rechte homosexueller Beamter

Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat in mehreren Entscheidungen die Rechte homosexueller Beamter gestärkt. Wie am Freitag mitgeteilt wurde, haben Beamte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, seit Juli 2009 Anspruch auf den so genannten Ehegattenzuschlag

Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat in mehreren Entscheidungen die Rechte homosexueller Beamter gestärkt. Wie am Freitag mitgeteilt wurde, haben Beamte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, seit Juli 2009 Anspruch auf den so genannten Ehegattenzuschlag. Ebenso bejahten die Richter die Frage, ob dem hinterbliebenen Partner aus einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Anspruch auf die beamtenrechtliche Versorgung zusteht. Zudem urteilten sie, dass den Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in Zeiten einer Auslandsverwendung bestimmte Aufwandsentschädigungen in gleicher Weise zustehen wie Verheirateten. Mehrere Klagen zur Beihilfe legte das Gericht dem Europäischen Gerichtshof (EuGH ) vor. Die Beihilfe deckt für Beamte und ihre Familien einen Großteil der Krankenversicherung ab. Der EuGH soll prüfen, ob es sich um eine Sozialleistung oder um Arbeitsentgelt handelt. dapd/afp

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