Verurteilung Deutschlands wegen Sicherungsverwahrung rechtskräftig

Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat einen Einspruch der Bundesregierung gegen ein Grundrechtsurteil über die nachträgliche Sicherungsverwahrung zurückgewiesen. Damit ist die Verurteilung Deutschlands wegen einer nachträglich verlängerten Sicherungsverwahrung eines Gewaltverbrechers rechtskräftig

Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat einen Einspruch der Bundesregierung gegen ein Grundrechtsurteil über die nachträgliche Sicherungsverwahrung zurückgewiesen. Damit ist die Verurteilung Deutschlands wegen einer nachträglich verlängerten Sicherungsverwahrung eines Gewaltverbrechers rechtskräftig. Deutschland muss dem mehrfach vorbestraften Gewaltverbrecher, der die Beschwerde einreichen ließ, 50 000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Der Kläger wird seit über 18 Jahren in Sicherungsverwahrung gehalten, weil er immer noch als gefährlich eingestuft wird. Der Gerichtshof widersprach mit dem Urteil dem Bundesverfassungsgericht, das 2004 die Beschwerde des Verbrechers zurückgewiesen hatte.dpa

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort