Verkehrssünder können Punkte abbauen

Berlin · Peter Ramsauers Reform der Flensburger Verkehrssünderdatei wird auf Druck der FDP abgeschwächt. Auch in Zukunft soll es für Autofahrer möglich sein, Punkte durch den Besuch von Kursen abzubauen.

Verkehrssünder können auch künftig Punkte in Flensburg abbauen. Das haben Union und FDP nach langem Streit gestern mit Mehrheit im Verkehrsausschuss des Bundestages beschlossen. Demnach soll die Möglichkeit, mit freiwilligen Seminaren die Zahl der Punkte zu reduzieren, nun doch in die von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) geplante Reform der Flensburger Verkehrssünderkartei übernommen werden. Vorausgegangen war ein monatelanger Koalitionskrach, weil die Union und der Minister die Beibehaltung des "Punkterabatts" vehement abgelehnt hatten. Das neue System sieht vor, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird, wenn ein Verkehrsteilnehmer in Flensburg acht Punkte statt wie bisher 18 angehäuft hat. Nach einem nun beschlossenen, gemeinsamen Entschließungsantrag, der unserer Zeitung vorliegt, sollen Verkehrssünder mit vier oder fünf Punkten künftig durch eine freiwillige Seminarteilnahme zwei Punkte abbauen können. Allerdings gibt es eine Einschränkung: Das soll nur einmal binnen fünf Jahren möglich sein. Der Verkehrsexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Oliver Luksic aus Saarbrücken, sprach gestern gegenüber der SZ von einem großen Erfolg der Liberalen. Er sagte: "Insbesondere für Berufskraftfahrer und Arbeitnehmer, die auf den Führerschein angewiesen sind, ist dies eine wichtige Verbesserung." Ramsauer wollte den "Punkterabatt" komplett abschaffen, um den Druck auf die Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Auch bei einer Anhörung im Bundestag hatten sich fast alle Experten für eine Beibehaltung ausgesprochen.

Künftig soll es im Punktesystem nur noch drei Kategorien geben: ein Punkt bei Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, zwei Punkte bei Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit "besonders" beeinträchtigen sowie bei Straftaten ohne Führerscheinentzug, und drei Punkte bei Straftaten mit Führerscheinentzug. Nach der Beschlussfassung im Bundesrat soll sich Anfang Juni der Bundesrat mit der Neuregelung befassen.

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