Verfassungsgericht verhandelt Abschiebung nach Griechendland

Karlsruhe. Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat gestern die Verhandlung über den Fall eines irakischen Asylbewerbers begonnen, der sich gegen seine Abschiebung nach Griechenland wehrt. Er hatte dort Asyl beantragt, hält aber die Praxis der griechischen Behörden im Umgang mit Asylsuchenden für unzulänglich

Karlsruhe. Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat gestern die Verhandlung über den Fall eines irakischen Asylbewerbers begonnen, der sich gegen seine Abschiebung nach Griechenland wehrt. Er hatte dort Asyl beantragt, hält aber die Praxis der griechischen Behörden im Umgang mit Asylsuchenden für unzulänglich. Daraufhin hatte das Bundesverfassungsgericht im September 2009 per Eilantrag seine Abschiebung gestoppt. Aus Sicht der Bundesregierung ist Griechenland ein sicherer Drittstaat, sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). Trotzdem seien aus humanitären Gründen in diesem Jahr bereits mehr als 1000 Asylverfahren für besonders schutzbedürftige Personen in Deutschland eröffnet worden, die über Griechenland eingereist sind.Ein Urteil über den Fall des Irakers wird das Gericht erst in einigen Monaten fällen. epd

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