V-Leute stehen Verbot der NPD nicht im Weg

Karlsruhe · Das NPD-Verbotsverfahren hat eine erste Hürde genommen. Es scheitert diesmal nicht von vornherein an Informanten des Verfassungsschutzes in der Partei. Jetzt geht es in Karlsruhe um inhaltliche Fragen.

Das NPD-Verbotsverfahren ist einen wichtigen Schritt weiter: Es scheitert diesmal nicht von vornherein an Informanten des Verfassungsschutzes in der rechtsextremen Partei. Das Bundesverfassungsgericht sehe in diesem Punkt nach gründlicher Prüfung keine Verfahrenshindernisse, gab Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle gestern zum Auftakt des zweiten Verhandlungstags in Karlsruhe bekannt (Az. 2 BvB 1/13).

Damit war der Weg frei, um im zweiten Schritt unter die Lupe zu nehmen, ob die rund 5200 Mitglieder starke Partei in ihren Inhalten und ihrem Auftreten verfassungswidrig ist. In der Verhandlung wurde schnell deutlich, dass hier die eigentlichen Schwierigkeiten warten. Die acht Richter des zuständigen Zweiten Senats hinterfragten kritisch, ob ein Verbot wirklich gerechtfertigt wäre. So warf etwa der Berichterstatter für das NPD-Verfahren, der Richter Peter Müller , ein, dass es dafür "schon ziemlich dick kommen muss".

Trotz der komplexen Fragen will das Gericht nach Voßkuhles Worten die Verhandlung heute mit dem dritten Tag zum Abschluss bringen. Der Senat räumte der NPD aber sechs Wochen Zeit ein, um neue Aspekte vorzubringen. Das machte NPD-Anwalt Peter Richter dann umgehend. Er überreichte dem Gericht und dem Vertreter der Bundesländer je einen dicken Aktenordner. Voßkuhle kommentierte: "Im Protokoll wird jetzt vermerkt: allgemeine Heiterkeit." Bis zu einem Urteil dürften noch Monate vergehen. Bei einem Verbot müsste die Partei sich auflösen.

Das Grundgesetz setzt einem so drastischen Eingriff in den demokratischen Prozess wie einem Parteiverbot enge Schranken. Das Verbreiten verfassungsfeindlicher Ideen allein reicht nicht aus. Das Bundesverfassungsgericht war beim letzten Parteiverbot in den 50er Jahren davon ausgegangen, dass eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der demokratischen Grundordnung dazukommen muss.

Nun stehen die Karlsruher Richter vor der Herausforderung, diese Kriterien für die heutige Zeit weiterzuentwickeln. Ein Verbot müsste inzwischen auch vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof Bestand haben. Nach dessen Rechtsprechung muss ein Parteiverbot zum Schutz der demokratischen Ordnung auch wirklich notwendig sein.

Für den Bundesrat, der den Verbotsantrag gestellt hat, führte der Verfahrensbevollmächtigte Christoph Möllers etwa ins Feld, dass die NPD politische Gegner einschüchtere, indem sie vor deren Häusern aufmarschiere. Aber komme dort nicht einfach der Staat seinen Schutzpflichten nicht ausreichend nach?, hakte Richter Herbert Landau ein. Voßkuhle warf die Frage auf, ob man nicht manche Zumutungen ertragen müsse, "weil sie das Salz in der Suppe der Demokratie sind".

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