Urteil: Stilllegung von AKW Biblis war rechtswidrig

Leipzig · Die Stilllegung des Atomkraftwerks Biblis von März bis Juni 2011 nach der Atom-Katastrophe im japanischen Fukushima war rechtswidrig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gab gestern bekannt, dass es eine Beschwerde der hessischen Landesregierung gegen ein entsprechendes Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) ablehne.

Damit ist das VGH-Urteil vom 27. Februar 2013 rechtskräftig. Es hatte einer Klage des Kraftwerkbetreibers RWE gegen die Stilllegung durch die Landesregierung stattgegeben (AZ: VGH Kassel, 6 C 824/11.T). RWE bereite derzeit eine Schadenersatzklage gegen Hessen vor, sagte ein Sprecher. Der Kraftwerksbetreiber hatte im vergangenen Frühjahr die Summe von knapp 190 Millionen Euro genannt. Für die Stilllegungsverfügung war die scheidende hessische Umweltministerin Lucia Puttrich (CDU) verantwortlich.

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