Urteil: AfD darf mit Hohenzollern-Burg werben

Stuttgart · Meinungsfreiheit sticht Persönlichkeitsrecht: Die AfD darf im baden-württembergischen Landtagswahlkampf mit einem Bild der geschichtsträchtigen Burg Hohenzollern und dem Spruch "Für unser Land - für unsere Werte" auf Stimmenfang gehen.

Das Landgericht Stuttgart wies gestern eine Klage des Burgherren Georg Friedrich Prinz von Preußen ab. Dieser sieht durch die Nutzung des Abbildes seiner Burg auf Plakaten der rechtspopulistischen AfD seine Eigentums- und Persönlichkeitsrechte angegriffen. Sein Anwalt will ihm empfehlen, das Urteil vom Oberlandesgericht überprüfen zu lassen. Das Eigentumsrecht sei nicht tangiert, urteilte das Landgericht, da das Bild von einem öffentlichen Platz aus aufgenommen sei. Es werde auch nicht der Eindruck erwecke, der Prinz stünde hinter den Zielen der AfD.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort