Thüringens Verfassungsschutz hatte keine Regeln für V-Leute

Erfurt. Thüringens Verfassungsschutz hatte über das Ende der 1990er Jahre hinaus keine Dienstvorschriften zur Führung von Informanten. Ex-Präsident Helmut Roewer sagte gestern im Neonazi-Untersuchungsausschuss des Landtags, dass es den Willen dazu zwar gegeben habe. Die Regeln für V-Leute seien aber bis zum Ende seiner Amtszeit nicht zustande gekommen

Erfurt. Thüringens Verfassungsschutz hatte über das Ende der 1990er Jahre hinaus keine Dienstvorschriften zur Führung von Informanten. Ex-Präsident Helmut Roewer sagte gestern im Neonazi-Untersuchungsausschuss des Landtags, dass es den Willen dazu zwar gegeben habe. Die Regeln für V-Leute seien aber bis zum Ende seiner Amtszeit nicht zustande gekommen. Auf die Frage, ob nicht die Bundesregelungen anzuwenden gewesen wären, sagte Roewer: "Sie waren nicht einzuhalten, weil sie hier nicht galten." Roewer leitete den Nachrichtendienst von April 1994 bis Juni 2000, bevor er wegen eskalierender Machtkämpfe im Amt suspendiert wurde. In seine Amtszeit fällt das Untertauchen des Jenaer Neonazi-Trios.Heute trifft sich auch der NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages zu seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause. Dann sagt unter anderem ein ehemaliger Verfassungsschützer aus, der sich 2006 bei einem NSU-Mord in Kassel am Tatort aufgehalten haben soll. dpa/dapd

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