Zwischen Hoffen und Bangen

Hannover · Ohne einen Freispruch könne er nie wieder zur Ruhe kommen, sagt Ex-Bundespräsident Christian Wulff. Rückt der heute vielleicht näher? Im Korruptionsprozess zieht der Richter nach gut einem Monat sein Zwischenfazit.

Hört die Freundschaft beim Geld wirklich auf? Was darf sich ein Ministerpräsident schenken lassen? Diese Fragen versucht das Landgericht Hannover seit über einem Monat im Korruptionsprozess gegen Ex-Bundespräsident Christian Wulff zu klären. Es geht um 719,40 Euro Hotelkosten. Heute will Richter Frank Rosenow, der Mann mit dem immer freundlichen Lächeln, ein Zwischenfazit der Beweisaufnahme ziehen. Prozessbeobachter diskutieren, was möglich ist. Ein sofortiges Ende des Verfahrens? Gar ein vorgezogener Freispruch?

Das Gericht versucht, die teils hohen Erwartungen an den Termin zu dämpfen. "Das ist eine Maßnahme der offenen und fairen Verhandlungsführung", sagt Gerichtssprecher Martin Grote. Das öffentliche Interesse an dem eigentlich bis April terminierten Verfahren ist riesig - es ist der erste Korruptionsprozess gegen ein ehemaliges deutsches Staatsoberhaupt. Auch Richter Rosenow betont, Zwischenfazits seien in langen Prozessen "absolut üblich". Was also ist zu erwarten in dem Verfahren? Fest steht, dass der Verhandlungstag deutlich länger dauern wird als die bisherigen Termine - für die Vernehmung von Bettina Wulff etwa brauchte das Gericht am vergangenen Donnerstag nur rund eine Stunde. "Bringen Sie besser etwas Zeit mit", sagt Richter Rosenow.

Vor dem Fazit am Nachmittag will die Kammer noch eine Zeugin hören, eine Frau, die beim Oktoberfest 2008 in München mit bediente. Damals soll der mitangeklagte Filmfinancier David Groenewold für Wulff einen Teil der Hotelkosten übernommen haben. Später setzte sich der für eines von Groenewolds Filmprojekten ein. Die Frau soll per Videovernehmung aus Österreich zugeschaltet werden. Anschließend will sich das Gericht beraten, bevor Rosenow das Fazit verkündet.

Inhaltlich will keiner der Prozessbeteiligten öffentlich etwas sagen zu möglichen Varianten oder Wahrscheinlichkeiten. Zumindest theoretisch ist alles denkbar. Sollte die Kammer nach der Würdigung der Zeugenaussagen zu der Erkenntnis kommen, dass ein Freispruch wahrscheinlicher wird, müsste die bislang zurückhaltende Staatsanwaltschaft reagieren: Sofern sie nicht zur gleichen Einschätzung kommt, könnte sie weitere Belastungszeugen vorschlagen. Das andere Extrem - ein Fazit mit drohender Verurteilung - würde den Druck auf die Verteidigung erhöhen. Dann müssten die Juristen um Wulff und Groenewold neue, entlastende Beweise oder Zeugen bringen.

Selbst ein Deal - in diesem Fall eine Übereinkunft von Richtern, Staatsanwälten und Verteidigung über eine Verfahrenseinstellung gegen eine Geldauflage - ist rechtlich möglich. Diese Variante gilt aber als eher unwahrscheinlich, da Wulff eine Einstellung gegen Zahlung von 20 000 Euro vor Eröffnung der Hauptverhandlung bereits einmal abgelehnt hat. Es dürfe nicht sein, dass jemand, der sich nichts zuschulden kommen ließ, nur deswegen zahle, um seine Ruhe zu haben, sagte er beim Auftakt des Verfahrens. Ohne einen Freispruch könne er nie wieder zur Ruhe kommen.

Die Staatsanwaltschaft wollte den Stand des Verfahrens vor dem heutigen Tag nicht bewerten - von dort war nur zu hören, dass derzeit hinter den Kulissen keinerlei Gespräche über einen Deal zur Verfahrensverkürzung liefen.

Aus Sicht von Prozessbeobachtern haben die meisten bisherigen Zeugen den Angeklagten Wulff und Groenewold eher geholfen als geschadet. Hotelmitarbeiter, Personenschützer und auch der Verleger Hubert Burda stützten mit ihren Erinnerungen immer wieder die Linie der Verteidigung. Demzufolge muss Wulff nicht automatisch davon erfahren haben, dass Groenewold einen Teil seiner Kosten für das Hotel in München übernahm. Und einer der wichtigsten Grundsätze vor Gericht lautet: "In dubio pro reo" - im Zweifel für den Angeklagten.

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