EU-Gutachter Zeugen Jehovas müssen Datenschutz beachten

Luxemburg · Die Zeugen Jehovas müssen sich nach Einschätzung eines EU-Gutachters bei ihren Tür-zu-Tür-Besuchen an geltende Datenschutzbestimmungen halten, erklärte gestern der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Paolo Mengozzi.

Damit könnten Betroffene unter anderem die Speicherung ihrer Daten bei der Glaubensgemeinschaft untersagen.

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